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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aussetzung des Verfahrens wegen des Verdachts einer Straftat

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Aussetzung des Verfahrens wegen des Verdachts einer Straftat  Empty Aussetzung des Verfahrens wegen des Verdachts einer Straftat

Beitrag von Willi Schartema Mi März 12, 2014 8:59 am

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.02.2014 - L 3 AS 174/14 B

Leitsätze (Autor)
Zu den Rechtsvoraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens, wenn sich im Lauf des Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist.

Liegen die Rechtsvoraussetzungen für eine Aussetzung vor, steht diese im Ermessen des Gerichts. Das Gericht muss deshalb die im Einzelfall maßgebenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen und in der getroffenen Entscheidung darstellen.

Ist die Entscheidung des Sozialgerichts, wie hier, überhaupt nicht begründet, ist eine Ermessensentscheidung nicht erkennbar und der angefochtene Beschluss allein aus diesem Grund aufzuheben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.7.2006, L 13 AL 2346/06 B ).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=167781&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2258

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