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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialrecht in Freiburg, 9.1.2014: EGMR weist Beschwerde wegen unfairen Verfahrens (Sanktionsbescheid nach § 31 SGB II) zurück.

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Sozialrecht in Freiburg, 9.1.2014: EGMR weist Beschwerde wegen unfairen Verfahrens (Sanktionsbescheid nach § 31 SGB II) zurück.  Empty Sozialrecht in Freiburg, 9.1.2014: EGMR weist Beschwerde wegen unfairen Verfahrens (Sanktionsbescheid nach § 31 SGB II) zurück.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 13, 2014 3:04 pm

Am 8.1.1014 erreichte uns die Mitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass unsere Beschwerde, mit der wir einen Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Anspruch auf ein faires Verfahren) im Rahmen eines Verfahrens gegen einen Sanktionsbescheid nach § 31 SGB II gerügt haben, als unzulässig verworfen wurde. Das Verfahren (und die Mitteilung des EGMR) ist auf unserer Website dokumentiert [zur Dokumentation].

Quelle: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/


Anmerkung der Kanzlei zum Verfahren und der Entscheidung des EGMR hier: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2244

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