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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Berufsbedingte Fahrradkosten sind als Betriebsausgabe bei einem selbstständigen Aufstocker nach dem SGB II zu berücksichtigen.  Empty Berufsbedingte Fahrradkosten sind als Betriebsausgabe bei einem selbstständigen Aufstocker nach dem SGB II zu berücksichtigen.

Beitrag von Willi Schartema Mo März 03, 2014 6:05 pm

SG Berlin, verhandelt im Januar 2014 - S 18 AS 33122/12

Leitsatz (Autor)

weiterlesen und Quelle: http://www.alg-ratgeber.de/selbststandig-und-alg-hartz-f16/sozialgericht-fahrrad-verursacht-auch-betriebsausgaben-t13005.html

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256

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