hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Gewaltopferrente nicht auf Asylbewerberleistungen anzurechnen BSG, Urt. v. 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

Nach unten

Gewaltopferrente nicht auf Asylbewerberleistungen anzurechnen BSG, Urt. v. 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R Empty Gewaltopferrente nicht auf Asylbewerberleistungen anzurechnen BSG, Urt. v. 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 7:56 am

Das BSG hat entschieden, dass die Beschädigten Grundrente nach dem
Opferentschädigungsgesetz z in Verbindung mit dem
Bundesversorgungsgesetz nicht auf Asylbewerberleistungen anzurechnen
ist.

Die beigeladene Bezieherin von Grundleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz wurde im Dezember 2001 Opfer von
Gewalttaten. Auf ihren Antrag gewährte ihr der beklagte Freistaat unter
anderem eine Beschädigten Grundrente. Daraufhin forderte der klagende
Landkreis, von dem die Beigeladene laufend Asylbewerberleistungen
erhalten hatte, vom Beklagten für die Zeit von Dezember 2003 bis Mai
2004 eine Erstattung in Höhe der insoweit noch nicht an die Beigeladene
ausgezahlten Grundrente.

Mit seiner Klage ist der Landkreis vor dem BSG erfolglos geblieben.

Nach
Auffassung des BSG steht dem Landkreis der geltend gemachte
Erstattungsanspruch nicht zu. Vielmehr habe die Beigeladene Anspruch
darauf, die Beschädigten Grundrente nach dem Opferentschädigungsgesetz
in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz zusätzlich zu den bereits
erhaltenen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
ausgezahlt zu bekommen.


Die Grundrente wäre nicht vor dem
Eintritt von Leistungen nach diesem Gesetz aufzubrauchen gewesen, weil
sie insoweit nicht als Einkommen anzusehen ist. Da das
Asylbewerberleistungsgesetz den Begriff des Einkommens nicht selbst
regele, sei insoweit auf andere gesetzliche Bestimmungen
zurückzugreifen. Nach Auffassung des BSG ist es sachgerecht, für den
streitigen Zeitraum den Einkommensbegriff des § 76 Abs. 1 BSHG
heranzuziehen, der die Grundrente ausdrücklich ausnimmt. Zwar sollen
Asylbewerberleistungen, anders als Sozialhilfe, nicht das
sozio-kulturelle, sondern nur das absolute Existenzminimum sichern.
Dieser Unterschied sei hier jedoch unerheblich, weil die
Beschädigten-Grundrente nicht der sozio-kulturellen Teilhabe, sondern
der Rehabilitation dient.BSG, Urt. v. 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

https://jusatpublicum.wordpress.com/2012/05/25/bsg-zur-frage-immateriellen-charakters-der-grundrente-bei-opfer-von-gewalttat-2/

http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B-9-V-211-R_Gewaltopferrente-nicht-auf-Asylbewerberleistungen-anzurechnen.news13538.htm

http://beck-aktuell.beck.de/news/bsg-gewaltopferrente-ist-nicht-auf-asylbewerberleistungen-anzurechnen

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/gewaltopferrente-nicht-auf.html

Gruß Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Auf das Ausbildungsgeld eines behinderten Menschen, der bei keinem Elternteil lebt, ist das Einkommen der Eltern nicht anzurechnen ( BSG, Urteil vom 18.5.2010, B 7 AL 36/08 R ).
» Die Witwenrente ist auch im sog. Sterbevierteljahr (§ 67 Nr. 5, 6 SGB VI) in voller Höhe anzurechnen - An anderslautende fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Anwendung der §§ 11, 11a, 11b SGB II ist das Gericht nicht gebunden.
» Wenn das Jobcenter den Mund nicht halten kann… Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch, 25.01.2012, in Kassel (AZ: B 14 AS 65/11 R
» Hartz-IV-Empfänger muss Münzsammlung verkaufen, wenn ihr Verkauf nicht unwirtschaftlich ist . BSG, Urteil vom 23.05.2012,- B 14 AS 100/11 -
» Gegen Hartz-IV-Leistungen darf nicht aufgerechnet werden Nach § 42 Abs. 2 SGB II sind Vorschüsse auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. Nach dem klaren Wortlaut und Sinn und Zweck der V

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten