Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Kein Rückwirkender Mehrbedarf für Ernährung - Höherer Mehrbedarfsanspruch nur bei Kenntnis des Leistungsbeziehers über seine Erkrankung.
Seite 1 von 1
Kein Rückwirkender Mehrbedarf für Ernährung - Höherer Mehrbedarfsanspruch nur bei Kenntnis des Leistungsbeziehers über seine Erkrankung.
BSG, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 65/12 R
Leitsätze ( Autor)
Voraussetzungen für einen solchen Anspruch sind neben einer Leistungsberechtigung als solcher medizinische Gründe, also eine (oder mehrere) gesundheitliche Beeinträchtigung(en), eine kostenaufwändige Ernährung, die im Vergleich mit dem im Regelbedarf enthaltenen Ernährungsanteil zu bestimmen ist, ein Ursachenzusammenhang zwischen den medizinischen Gründen und der kostenaufwändigen Ernährung sowie die Kenntnis der leistungsberechtigten Person, einer solchen Ernährung zu bedürfen, weil mit dem ernährungsbedingten Mehrbedarf eine medizinisch indizierte kostenaufwändige Ernährung ermöglicht werden soll.
Bei einer Eisenmangelanämie genügt nach den Mehrbedarfsempfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Jahr 2008 eine Vollwertkost; diese ist aus dem Regelbedarf zu finanzieren.
Die bei der Hilfebedürftigen (HB) außerdem vorliegende Erkrankung Zöliakie/Sprue konnte zu keinem ernährungsbedingten Mehrbedarf führen, weil der HB diese Erkrankung nicht bekannt war.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13304
Anmerkung: Vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 - L 4 AS 287/10
Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung rückwirkend, weil der Hilfebedürftige die ärztlich, vorgeschlagene Ernährung nicht eingehalten hat.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254
Willi S
Leitsätze ( Autor)
Voraussetzungen für einen solchen Anspruch sind neben einer Leistungsberechtigung als solcher medizinische Gründe, also eine (oder mehrere) gesundheitliche Beeinträchtigung(en), eine kostenaufwändige Ernährung, die im Vergleich mit dem im Regelbedarf enthaltenen Ernährungsanteil zu bestimmen ist, ein Ursachenzusammenhang zwischen den medizinischen Gründen und der kostenaufwändigen Ernährung sowie die Kenntnis der leistungsberechtigten Person, einer solchen Ernährung zu bedürfen, weil mit dem ernährungsbedingten Mehrbedarf eine medizinisch indizierte kostenaufwändige Ernährung ermöglicht werden soll.
Bei einer Eisenmangelanämie genügt nach den Mehrbedarfsempfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge aus dem Jahr 2008 eine Vollwertkost; diese ist aus dem Regelbedarf zu finanzieren.
Die bei der Hilfebedürftigen (HB) außerdem vorliegende Erkrankung Zöliakie/Sprue konnte zu keinem ernährungsbedingten Mehrbedarf führen, weil der HB diese Erkrankung nicht bekannt war.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13304
Anmerkung: Vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013 - L 4 AS 287/10
Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung rückwirkend, weil der Hilfebedürftige die ärztlich, vorgeschlagene Ernährung nicht eingehalten hat.
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254
Willi S
Ähnliche Themen
» Kein Rückwirkender Mehrbedarf für Ernährung - Höherer Mehrbedarfsanspruch nur bei Kenntnis des Leistungsbeziehers über seine Erkrankung.
» Mehrbedarf: Allgemeine Informationen zum Mehrbedarf Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. SW Mehrbedarf für Alleinerziehende Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte Ernährung für kostenaufwändige Ernährung Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in
» Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung rückwirkend, weil der Hilfebedürftige die ärztlich, vorgeschlagene Ernährung nicht eingehalten hat.
» BSG: Krankenkostzulage Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Empfehlung des Deutschen Vereins - kein antizipiertes Sachverständigengutachten BSG, Urteil vom 27. 2. 2008 - B 14/7b AS 64/06 R
» Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung
» Mehrbedarf: Allgemeine Informationen zum Mehrbedarf Mehrbedarf für werdende Mütter nach der 12. SW Mehrbedarf für Alleinerziehende Mehrbedarf für erwerbsfähige Behinderte Ernährung für kostenaufwändige Ernährung Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in
» Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung rückwirkend, weil der Hilfebedürftige die ärztlich, vorgeschlagene Ernährung nicht eingehalten hat.
» BSG: Krankenkostzulage Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Empfehlung des Deutschen Vereins - kein antizipiertes Sachverständigengutachten BSG, Urteil vom 27. 2. 2008 - B 14/7b AS 64/06 R
» Hartz IV: Bei Krankheiten , wo eine (normale) Vollkost ausreichend ist, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für Ernährung
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema