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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter: Keine Übernahme der Selbstbeteiligung privat krankenversicherter Hartz IV-Empfänger.

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Jobcenter: Keine Übernahme der Selbstbeteiligung privat krankenversicherter Hartz IV-Empfänger.  Empty Jobcenter: Keine Übernahme der Selbstbeteiligung privat krankenversicherter Hartz IV-Empfänger.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 10, 2014 11:24 am

Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 26.09.2013 - L 4 AS 348/12 - Die Revision wird zugelassen.

Leitsätze (Jura Forum))


Privat krankenversicherte Hartz-IV-Bezieher können vom Jobcenter keine Übernahme der Versicherungs-Selbstbeteiligung einfordern. Dies gilt selbst dann, wenn der jährliche Versicherungstarif samt Selbstbeteiligung günstiger ist, als die Hälfte des Versicherungs-Basistarifs ohne Selbstbeteiligung.

Quelle: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/jobcenter-keine-uebernahme-der-selbstbeteiligung-privat-krankenversicherter-hartz-iv-empfaenger-467800

Anmerkung: Zum Volltext hier: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L 4 AS 348%2f12&suche=L 4 AS 348%2F12]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L%204%20AS%20348%2F12&Suche=L%204%20AS%20348%2F12[/url] 

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2250

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