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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do Jan 09, 2014 5:28 am

Die PKH und Beratungshilfe wurde in einigen Teilen zum Jahresbeginn geändert, daher möchte ich auf zwei Veröffentlichungen dazu hinweisen, zunächst ein Aufsatz bei Juris: http://tinyurl.com/pq7r8j4 und dann ein Aufsatz von Rechtsanwalt Hildebrand aus Kiel, den er hier gibt: http://sozialberatung-kiel.de/2014/01/03/das-neue-antragsformular-fur-die-beratungshilfe/

Quelle:    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2243

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