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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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„Jobcenter“: deutsch genug Die Bezeichnung „Jobcenter“ verstößt nicht gegen den Grundsatz, dass die Amtssprache deutsch ist.

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jobcenter - „Jobcenter“: deutsch genug Die Bezeichnung „Jobcenter“ verstößt nicht gegen den Grundsatz, dass die Amtssprache deutsch ist.  Empty „Jobcenter“: deutsch genug Die Bezeichnung „Jobcenter“ verstößt nicht gegen den Grundsatz, dass die Amtssprache deutsch ist.

Beitrag von Willi Schartema Fr Dez 27, 2013 1:25 pm

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 17. Dezember 2013 – 4 K 918/13.NW –

Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Neustadt vom 19.12.2013, hier zum Link: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=69540c8b-0179-0341-0c08-ef5077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042


Anmerkung: Ausdruck „Jobcenter“ mit Grundsatz deutscher Amtssprache vereinbar, ein aktueller Beitrag der Neuen Juristischen Wochenschrift, hier zum Beitrag: http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=353751

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2239

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