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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kenntnis der Notlage im Sinne des SGB XII auch über Betreuungsstelle sichergestellt

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Kenntnis der Notlage im Sinne des SGB XII auch über Betreuungsstelle sichergestellt  Empty Kenntnis der Notlage im Sinne des SGB XII auch über Betreuungsstelle sichergestellt

Beitrag von Willi Schartema Do Dez 19, 2013 11:57 am

Dann möchte ich auf ein aktuelles Urteil des SG Frankfurt hinweisen, welches rausarbeitet, dass, wenn einer unzuständigen Stelle der Kommunalverwaltung in die Kenntnis einer Notlage nach dem SGB XII kommt, diese Kenntnis anspruchsauslösend im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB XII ist. Der aus § 18 Abs. 1 hergeleitete Grundsatz "Keine Hilfe für die Vergangenheit" steht dem nicht uneingeschränkt entgegen steht.
Das Urteil ist relevant für Betreuer, aber auch in der Straffälligenhilfe, wenn das JC bei Inhaftierungen durch Leistungsversagung Kenntnis der Wohnraumsicherungsnotlage im Sinne des § 38 SGB XII erhält und dies eben nicht an das Sozialamt weiterleitet.
Das Urteil gibt es hier: http://tinyurl.com/nwdkpu5 

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2238

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