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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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„Erfolgsquoten“ von Klagen im SGB II

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„Erfolgsquoten“ von Klagen im SGB II  Empty „Erfolgsquoten“ von Klagen im SGB II

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 18, 2013 6:45 am

Eine Anfrage der Linken kitzelt die „Erfolgsquoten“ von Klagen aus Sicht der Kläger im Bereich des SGB II raus. Die offizielle „Erfolgsquote“ beträgt im Jahr 2011 44,1 %. Die dabei spannende Frage ist, was wir als Erfolgsquote gerechnet, gehören dazu auch Vergleiche oder „Stattgaben“ durch die Behörde, nachdem das Gericht signalisiert hat, das sie Willens sind im Sinne des Klägers zu entscheiden. Ein Richter des SG Düsseldorf sagte mal, wenn alle Punkte berücksichtigt wären, läge die „Erfolgsquote“ der Hartz IV-Bezieher bei über 80 %.


Die Statistik aus 2009/10/11 gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/HartzIV-Verfahren-2005-2010_Zimmermann-1-15-bis-1-17---Antwort-(3).pdf


Hier noch eine Zusammenstellung der Klagen nach Themen: http://tinyurl.com/k4ngoxd

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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