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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Das Recht auf einen Beistand von Regierung bestätigt Jobcenter dürfen bei Beiständen nicht tricksen

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Das Recht auf einen Beistand von Regierung bestätigt  Jobcenter dürfen bei Beiständen nicht tricksen Empty Das Recht auf einen Beistand von Regierung bestätigt Jobcenter dürfen bei Beiständen nicht tricksen

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 18, 2013 5:56 am

Immer wieder lehnen Jobcenter-Mitarbeiter Beistände bei Terminen innerhalb der Behörden ab. Das dies rechtswidrig ist, wurde seitens einiger Gerichte schon oft festgestellt. Auch das legen von parallelen Terminen, damit mögliche Beistände behindert werden, ist rechtswidrig. Einige Behörden entwickelten spezielle Maschen, um Beistände zu verhindern.
Die Linke hat zum Thema eine offizielle Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass Beistände grundsätzlich zulässig sind. Die Regierung bestätigt zudem, dass nicht nur eine Person, sondern auch mehrere Personen als Beistände in einem Termin anwesend sein dürfen.

http://www.harald-thome.de/media/files/Recht_auf_Beistand-12.11.2013.pdf


Die Regierungsstellungnahme gibt es hier:   http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regierung-bestaetigt-recht-auf-beistand-90015891.php



Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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