hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Jobcenter darf ALG II- Leistungen für einen Folgeantrag nicht ablehnen, weil der Antragsteller sich weigert, einen Rentenantrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen. Keine Versagung bzw. Leistungsentzug von ALG II bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Nach unten

Jobcenter darf ALG II- Leistungen für einen Folgeantrag nicht ablehnen, weil der Antragsteller sich weigert, einen Rentenantrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen. Keine Versagung bzw. Leistungsentzug von ALG II bei Verletzung der Mitwirkungspflicht  Empty Jobcenter darf ALG II- Leistungen für einen Folgeantrag nicht ablehnen, weil der Antragsteller sich weigert, einen Rentenantrag auf vorzeitige Altersrente zu stellen. Keine Versagung bzw. Leistungsentzug von ALG II bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 01, 2014 2:36 pm

zur Beantragung einer Rente. 


SG Bayreuth, Beschluss vom 20.11.2014 - S 5 AS 1001/14 ER



Leitsätze ( Autor)
1. § 12a SGB II gibt keine Handhabe, einen Erst- oder Folgeantrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Verweis auf den Antrag auf vorrangige Leistungen abzulehnen.

2. Die Weigerung, eine Rente zu beantragen, kann keinesfalls mit der Entziehung oder Versagung der Leistungen bestraft werden ( § 66 SGB 1 ).

3. Denn dem JC steht die Möglichkeit offen, den Antragsteller unter Fristsetzung zur Rentenantragstellung nach § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II aufzufordern und bei Unterlassen der Antragstellung innerhalb der Frist selbst einen Antrag zu stellen ( LSG BB, Beschl. v. 29.04.2011 - L 5 AS 525/11 B ER ). Zum anderen kann er auch Erstattungsansprüche nach §§ 102 ff SGB X gegenüber den vorrangigen Sozialleistungsträger - vorliegend dem Rentenversicherungsträger und dem träger der Sozialhilfe - anmelden.

4. Insoweit entspricht der dem Schreiben des JC beigefügte Hinweis auf die Möglichkeit der Leistungsentziehung oder -versagung bei fehlender Mitwirkung nach § 66 Abs. 3 SGB I nicht der Rechtslage ( LSG NRW, Beschl. v. 10.02.2014 - L 19 AS 54/14 B ER ).
 
Der Beschluss liegt dem Autor vor.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ein Jobcenter kann die Bewilligung von Arbeitslosengeld II nicht mit der Begründung ablehnen, der Antragsteller habe einen bestimmten Nachweis nicht vorgelegt, wenn es dem SGB II-Träger seinerseits ohne weiteres möglich ist, sich diesen Bescheid selbst zu
» Die Agentur für Arbeit durfte den Antrag auf Gewährung von Leistungen der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nicht ablehnen, weil die verspätete Antragstellung allein auf die Verletzung der Hinweis-und Beratungspflicht der Behörde zurückzuführen ist
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Leistungen - vorzeitige Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres - Ermessensausübung - keine Unbilligkeit oder besondere Härte
» Keine Versagung von ALG II bei Verletzung der Mitwirkungspflicht zur Beantragung einer ausländischen (russischen) Rente
» Hartz 4-Empfänger darf einen Beistand mit zum Termin bringen – Jobcenter darf nicht tricksen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten