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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bildung und Teilhabe- Statistik 2011/2012 in NRW

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Bildung und Teilhabe- Statistik 2011/2012 in NRW  Empty Bildung und Teilhabe- Statistik 2011/2012 in NRW

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 11, 2013 6:57 am

Dann noch eine aktuelle Information zu Bildung und Teilhabe in NRW. Darin wird deutlich wie viel Geld dort im Einzelnen im Spiel ist, welche Summe für welche Leistung gezahlt wird. Ebenfalls kann man erfahren, wie viel an einzelne Kommunen gezahlt und wie viel davon „ausgeschöpft“ wurde. Spannend wird jetzt die Frage, was mit dem nicht verbrauchtem Geld passiert ist und ob dies nicht doch zweckdienlich den „eigentlich Bedürftigen“ und nicht den Kommunen zugeführt wird. Die Infos gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/fil...-2011-2012.pdf 



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