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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungen für Bildung und Teilhabe §§ 28 29 SGB II

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Leistungen für Bildung und Teilhabe §§ 28 29 SGB II Empty Leistungen für Bildung und Teilhabe §§ 28 29 SGB II

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 5:23 pm

http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/infoalso/doc/Aufsatz_infoalso_11_04.pdf

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