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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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"Koalition prüft Kehrtwende in der Arbeitsförderung 04.11.2013 · Arbeitslose sollen wieder einen Rechtsanspruch auf Existenzgründer-Zuschüsse erhalten. Die Arbeitslosenversicherung muss sich auf jährliche Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro

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"Koalition prüft Kehrtwende in der Arbeitsförderung 04.11.2013 · Arbeitslose sollen wieder einen Rechtsanspruch auf Existenzgründer-Zuschüsse erhalten. Die Arbeitslosenversicherung muss sich auf jährliche Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro  Empty "Koalition prüft Kehrtwende in der Arbeitsförderung 04.11.2013 · Arbeitslose sollen wieder einen Rechtsanspruch auf Existenzgründer-Zuschüsse erhalten. Die Arbeitslosenversicherung muss sich auf jährliche Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 05, 2013 9:06 pm

einstellen."



In den Koalitionsgesprächen von Union und SPD gibt es Pläne, die vor zwei Jahren drastisch eingeschränkte Existenzgründerförderung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder auszuweiten. Die Koalitionsarbeitsgruppe für Wirtschaftspolitik trete dafür ein, das Förderinstrument der Arbeitslosenversicherung wieder zu einer sogenannten Pflichtleistung auszubauen, war am Montag aus Teilnehmerkreisen zu erfahren. In diesem Fall hätten grundsätzlich wieder alle interessierten Arbeitslosen einen Anspruch auf die Förderung. Äußerstenfalls könnte das bedeuten, dass sich die Arbeitslosenversicherung auf jährliche Mehrausgaben von bis zu 1,5 Milliarden Euro einstellen muss.
Union und FDP hatten die Gründerförderung der Arbeitsagentur in der abgelaufenen Legislaturperiode im Zuge ihres Sparpakets nach der Finanz- und Wirtschaftskrise in eine Ermessensleistung umgewandelt; seither können Arbeitsvermittler Anträge ablehnen, falls sie die Förderung im Einzelfall nicht für sinnvoll halten. Zugleich hatte die schwarz-gelbe Koalition den finanziellen Rahmen für die Förderung drastisch eingeschränkt.
Bis 2011 hatte die Bundesagentur jährlich rund 1,8 Milliarden Euro dafür ausgegeben, gründungswillige Arbeitslose mit gestaffelten Einkommenszuschüssen auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Nach der jüngsten Gesetzesänderung gingen die Ausgaben ebenso wie die Zahl der Geförderten stark zurück: 2012 gab die Agentur noch 890 Millionen Euro dafür aus. 2013 waren es bis September nur noch 152 Millionen Euro. Die Zahl der Geförderten sank von 130.000 auf unter 25.000 Personen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/existenzgruender-zuschuesse-koalition-prueft-kehrtwende-in-der-arbeitsfoerderung-12648319.html

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