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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.

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Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat. Empty Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 26, 2013 12:31 pm

BSG, Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R

Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat.

Lassen sie sich zu viel Zeit, kann allerdings ein Teil des Anspruchs verloren gehen.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/...=2013&nr=13068


Anmerkung: siehe dazu BSG, Urteil vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R; Urteile vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R - und - B 14 AS 101/10 R - .

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