hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Verwertbarkeit von Vermögen aus einem Behindertentestament

Nach unten

Verwertbarkeit von Vermögen aus einem Behindertentestament  Empty Verwertbarkeit von Vermögen aus einem Behindertentestament

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 07, 2013 9:29 pm

LSG Hessen, Urteil vom 26.06.2013 - L 6 SO 165/10 - Anmerkung von Rechtsassessorin Nadja Richter, Konstanz, Aus beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht 19/2013 vom 27.09.20123.


Gibt der aufgrund eines sogenannten Behindertentestaments eingesetzte Testamentsvollstrecker Vermögen durch Überweisung auf das Konto des behinderten Menschen frei, kann der nach § 19 Abs. 3 SGB XII leistungspflichtige Sozialhilfeträger in den Grenzen des § 90 SGB XII hierauf zugreifen. (Leitsatz der Verfasserin)

Quelle: beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht - FD-SozVR 2013, 350676 , zu finden hier: LSG Hessen: Verwertbarkeit von Vermögen aus einem Behindertentestament | beck-aktuell, Volltext der Entscheidung hier: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Das Sparkassenzertifikat mit einem Guthaben in Höhe von 10.000,00 Euro ist berücksichtigungsfähiges Vermögen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ,Urteil vom 19.01.2012, - L 6 AS 299/11 -
» Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.
» Für die Zeit ab dem 1. Juli 2011 ist der Einsatz eines Vermögen aus der Ansparung einer Grundrente nach dem BVG als Vermögen einzusetzen SGB XII
» Ein von einem hörbehinderten Kind für sich selbst in einem Umfang von ca. zwei Wochenstunden begehrter Hausgebärdensprachkurs stellt eine Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den §§ 53, 54 Abs. 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX
» Verwertbares Vermögen überschritten ALG II nur als Darlehen ALG II- Leistungen waren nur als Darlehen zu bewilligen, denn sein Grundeigentum ist als verwertbares Vermögen anzusehen, das die für ihn jeweils zu Beginn der Bewilligungsabschnitte maßgeblichen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten