Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Nichtzulassungsbeschwerde begründet, denn die Frage "nach dem Ob einer Gewährung eines Sicherheitszuschlages auf die Wohngeldtabellenwerte und der etwaigen Höhe ab dem 01.01.2009" wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet.
Seite 1 von 1
Nichtzulassungsbeschwerde begründet, denn die Frage "nach dem Ob einer Gewährung eines Sicherheitszuschlages auf die Wohngeldtabellenwerte und der etwaigen Höhe ab dem 01.01.2009" wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet.
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.08.2013 - L 7 AS 934/12 NZB
Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt unter anderem in Betracht, wenn es widersprechende Entscheidungen von mindestens zwei Landessozialgerichten gibt, oder wenn das Sozialgericht zwar nicht von einer Entscheidung des instanziell übergeordneten Landessozialgerichtes, aber von einer Entscheidung eines anderen Landessozialgerichtes abweicht (vgl. BT-Brs. 12/1217 S. 52 ).
Beim Fehlen eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der angemessenen (Kalt-)Miete steht gerade nicht fest, wie hoch die angemessene Referenzmiete tatsächlich ist; sie könnte also auch höher als der Tabellenwert nach § 12 WoGG sein (vgl. Beschluss des Senats vom 05.04.2012 – L 7 AS 425/11 B ER, RdNr. 36). Auch ergibt sich aus der bisher vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht eindeutig, wie die Frage "nach dem Ob einer Gewährung eines Sicherheitszuschlages auf die Wohngeldtabellenwerte und der etwaigen Höhe ab dem 01.01.2009" zu beantworten wäre. Zwar spricht insbesondere die Formulierung "ein ‚Sicherheitszuschlag’ zum jeweiligen Tabellenwert" zu § 8 WoGG bzw. nunmehr § 12 WoGG im Urteil vom 17.12.2009 für die generelle Berücksichtigung eines Zuschlags (B 4 AS 50/09 R; siehe auch BSG, Urteil vom 20.08.2009 B 14 AS 41/08 R, RdNr. 22: "bis zur Höhe der durch einen Zuschlag maßvoll erhöhten Tabellenwerte"). Im Urteil vom 16.04.2013 wird die Gewährung eines Sicherheitszuschlags von 10 % allerdings nur für die Zeit vor dem 01.01.2009 festgestellt (B 14 AS 28/12 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt unter anderem in Betracht, wenn es widersprechende Entscheidungen von mindestens zwei Landessozialgerichten gibt, oder wenn das Sozialgericht zwar nicht von einer Entscheidung des instanziell übergeordneten Landessozialgerichtes, aber von einer Entscheidung eines anderen Landessozialgerichtes abweicht (vgl. BT-Brs. 12/1217 S. 52 ).
Beim Fehlen eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der angemessenen (Kalt-)Miete steht gerade nicht fest, wie hoch die angemessene Referenzmiete tatsächlich ist; sie könnte also auch höher als der Tabellenwert nach § 12 WoGG sein (vgl. Beschluss des Senats vom 05.04.2012 – L 7 AS 425/11 B ER, RdNr. 36). Auch ergibt sich aus der bisher vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht eindeutig, wie die Frage "nach dem Ob einer Gewährung eines Sicherheitszuschlages auf die Wohngeldtabellenwerte und der etwaigen Höhe ab dem 01.01.2009" zu beantworten wäre. Zwar spricht insbesondere die Formulierung "ein ‚Sicherheitszuschlag’ zum jeweiligen Tabellenwert" zu § 8 WoGG bzw. nunmehr § 12 WoGG im Urteil vom 17.12.2009 für die generelle Berücksichtigung eines Zuschlags (B 4 AS 50/09 R; siehe auch BSG, Urteil vom 20.08.2009 B 14 AS 41/08 R, RdNr. 22: "bis zur Höhe der durch einen Zuschlag maßvoll erhöhten Tabellenwerte"). Im Urteil vom 16.04.2013 wird die Gewährung eines Sicherheitszuschlags von 10 % allerdings nur für die Zeit vor dem 01.01.2009 festgestellt (B 14 AS 28/12 R).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=
Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Die Übernahme des Textes für andere Veröffentlichungen und Internetseiten ist nur erlaubt mit der Quellenangabe "Tacheles-Rechtsprechungsticker, http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Ähnliche Themen
» Die grundsätzliche Frage, inwieweit Tilgungsleistungen auf Verbindlichkeiten zum Erwerb eines Eigenheims als Bedarf zu berücksichtigen sind, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt. Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 7.11.2006 -
» Ist der Leistungsträger nach einer (bestandskräftigen) Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe zur Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten verpflichtet , wenn die Prüfung der Unzumutbarkeit eines Umzuges zugesagt worden ist?
» Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine
» Die Frage, ob die angemessene Nettokaltmiete im Zuständigkeitsbereich des Grundsicherungsträgers auf einer schlüssigen Ermittlung beruht, besitzt keine grundsätzliche Bedeutung. Denn die rechtlichen Grundlagen für die Beantwortung dieser Frage sind geklär
» Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1000 EUR zur Anschaffung eines PKW - mündliche Zusage des Jobcenters
» Ist der Leistungsträger nach einer (bestandskräftigen) Begrenzung der Unterkunftskosten auf die angemessene Höhe zur Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten verpflichtet , wenn die Prüfung der Unzumutbarkeit eines Umzuges zugesagt worden ist?
» Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine
» Die Frage, ob die angemessene Nettokaltmiete im Zuständigkeitsbereich des Grundsicherungsträgers auf einer schlüssigen Ermittlung beruht, besitzt keine grundsätzliche Bedeutung. Denn die rechtlichen Grundlagen für die Beantwortung dieser Frage sind geklär
» Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1000 EUR zur Anschaffung eines PKW - mündliche Zusage des Jobcenters
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema