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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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LSG NRW: Die Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz IV-Leistungen ist verfassungsgemäß

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LSG NRW: Die Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz IV-Leistungen ist verfassungsgemäß  Empty LSG NRW: Die Anrechnung des Elterngeldes auf Hartz IV-Leistungen ist verfassungsgemäß

Beitrag von Willi Schartema Do Apr 25, 2013 11:46 am

Mit rechtskräftigem Beschluss hat das LSG NRW am 19.04.2013 Az. L 2 AS
99/13 B wie folgt entschieden:



Unter Berücksichtigung des zum 01.01.2011 neu
angefügten § 10 Abs. 5 BEEG ist das Elterngeld auf SGB II-Leistungen voll
anzurechnen.


Etwas anderes gelte nur, wenn bis zur Geburt des Kindes Einkommen aus
Erwerbstätigkeit erzielt worden sei. § 10 Abs. 5 BEEG ist auch verfassungsgemäß
(vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.04.2012 - L 19
AS 2012/11).



Anmerkung:

Unter Berücksichtigung von Wortlaut,
Gesetzesmaterialien und den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten
Grundsätzen ist davon auszugehen, dass die Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs. 5
BEEG hinreichend geklärt ist (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,
Beschluss vom 29.11.2012 - L 19 AS 1283/12 B; Beschluss vom 06.01.2012 - L 7 AS
1107/11 B; Beschluss vom 04.01.2012 - L 12 AS 2089/11 B; Hessisches
Landessozialgericht, Beschluss vom 01.02.2013 - L 6 AS 817/12 B;
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.10.2012 - L 14 AS
1607/12 NZB).

Insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur leistungsmindernden Anrechnung von Kindergeld auf
das Sozialgeld nach dem SGB II (Beschluss vom 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09) und
zur Stichtagsregelung im Rahmen der Gewährung von Elterngeld
(Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08) ist ein Verstoß gegen
Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) durch die zum 01.01.2011 ohne Übergangsregelung
eingeführte Anrechnung des Elterngeldes auf SGB II-Leistungen nicht
ersichtlich.



Rechtstipp: Ebenso im
Ergebnis - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013 - L 6 AS
623/11


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock-
langjähriger Sozialberater des Sozialrechtsexperten RA L. Zimmermann.



http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/lsg-nrw-die-anrechnung-des-elterngeldes.html


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