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Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen, Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann
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Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen, Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann
Rückforderungsbescheide der Arbeitsagenturen,
Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann
In der Schuldenberatung spielen auch
öffentlich-rechtliche Gläubiger eine zunehmende Rolle. Anders als andere
Gläubiger können diese ihre Forderung durch einen einfachen Leistungsbescheid
geltend machen und müssen ihre Forderung nicht erst einklagen.
Eine besondere Rolle kommt dabei den Rückforderungsansprüchen
der Arbeitsagenturen zu. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen
Rückforderungsbescheid erhalten, haben wir Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Sozialrecht Ludwig Zimmermann in dem nachfolgenden Interview gefragt:
Was müssen
Betroffene beachten, wenn Sie einen Rückforderungsbescheid der Arbeitsagentur
erhalten?
RA Zimmermann : Der
Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an die Aufhebung und Abänderung von
Leistungsbescheiden gestellt, so dass immer die Gefahr besteht, dass die
Anforderungen nicht eingehalten werden und die Rückforderung deshalb
rechtswidrig ist.
Als Faustformel kann man sagen, dass wer sich redlich
verhalten hat, hat gute Chancen gegen eine Rückforderung vorzugehen. Wer
dagegen durch falsche Angaben eine Leistung erhalten hat, steht weniger gut da.
Wenn der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nicht schwerwiegende Fehler passiert
sind, gelingt die Rückforderung in diesen Fällen häufig.
Wann hat ein
Widerspruch Erfolgschancen?
RA Zimmermann : Z.Bsp. wenn
die vorige Anhörung versäumt wurde, kann diese nicht im Klageverfahren
nachgeholt werden. Die Arbeitsagentur muss die Aussetzung des
Gerichtsverfahrens beantragen und wieder in das Verwaltungsverfahren eintreten.
weiterlesen:
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock -
Sozialberater des RA L. Zimmermann.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/ruckforderungsbescheide-der_23.html
Willi S
Experteninterview mit Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann
In der Schuldenberatung spielen auch
öffentlich-rechtliche Gläubiger eine zunehmende Rolle. Anders als andere
Gläubiger können diese ihre Forderung durch einen einfachen Leistungsbescheid
geltend machen und müssen ihre Forderung nicht erst einklagen.
Eine besondere Rolle kommt dabei den Rückforderungsansprüchen
der Arbeitsagenturen zu. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen
Rückforderungsbescheid erhalten, haben wir Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Sozialrecht Ludwig Zimmermann in dem nachfolgenden Interview gefragt:
Was müssen
Betroffene beachten, wenn Sie einen Rückforderungsbescheid der Arbeitsagentur
erhalten?
RA Zimmermann : Der
Gesetzgeber hat hohe Anforderungen an die Aufhebung und Abänderung von
Leistungsbescheiden gestellt, so dass immer die Gefahr besteht, dass die
Anforderungen nicht eingehalten werden und die Rückforderung deshalb
rechtswidrig ist.
Als Faustformel kann man sagen, dass wer sich redlich
verhalten hat, hat gute Chancen gegen eine Rückforderung vorzugehen. Wer
dagegen durch falsche Angaben eine Leistung erhalten hat, steht weniger gut da.
Wenn der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nicht schwerwiegende Fehler passiert
sind, gelingt die Rückforderung in diesen Fällen häufig.
Wann hat ein
Widerspruch Erfolgschancen?
RA Zimmermann : Z.Bsp. wenn
die vorige Anhörung versäumt wurde, kann diese nicht im Klageverfahren
nachgeholt werden. Die Arbeitsagentur muss die Aussetzung des
Gerichtsverfahrens beantragen und wieder in das Verwaltungsverfahren eintreten.
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Sozialberater des RA L. Zimmermann.
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Willi S
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