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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ärger im Jobcenter - Berechtigter Protest oder gezielte Provokation? Hausverbot, Polizeieinsatz

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Ärger im Jobcenter - Berechtigter Protest oder gezielte Provokation? Hausverbot, Polizeieinsatz Empty Ärger im Jobcenter - Berechtigter Protest oder gezielte Provokation? Hausverbot, Polizeieinsatz

Beitrag von Willi Schartema So März 03, 2013 6:32 am

Offenbach - Protest,
Hausverbot, Polizeieinsatz. Schlagzeilen, die das Offenbacher Jobcenter gar
nicht lesen möchte. Doch alles gibt es seit gestern Mittag.


Die Linke-Bundestagsabgeordnete Christine Buchholz
versendet dazu eine Pressemitteilung:


„Es ist unfassbar, dass Menschen, die einen
Rechtsanspruch auf ALG-II-Leistungen haben, diesen gegenüber dem Amt erkämpfen
müssen und Menschen mit Hausverboten belegt werden, die sie dabei
unterstützen.“


Amtsleiter Dr. Matthias Schulze-Böing sieht das naturgemäß
anders:


„Das war eine politisch motivierte Aktion.“

Klar ist: Ein objektives Bild wird es nicht geben;
nicht im konkreten Fall, nicht im täglichen Ablauf der Main-Arbeit. Für
Schulze-Böing ist es verständlich, „wenn nicht jeder hier die Contenance
bewahren kann“.


Arbeitslosigkeit, Stellensuche, Grundsicherung – das
alles ist für die Betroffenen mit einem hohen Stressfaktor verbunden.


Vorfälle wie gestern bewertet der Amtsleiter hingegen
als „inszenierte Störung“ gegen seine Mitarbeiter und andere Hilfesuchende.


Er betont: „Eine solche permanente Konfliktsituation
wollen wir nicht und lassen sie auch nicht zu.“


Genehmigte Gelder ausbezahlt

Vorgeschichte aus Sicht der
Linken-Bundestagsabgeordneten Buchholz:


Die Sozialberater hätten Anfang Februar zwei Dutzend
Berechtigten auf Arbeitslosengeld II dazu verholfen, dass die Main-Arbeit ihnen
die genehmigten Gelder ausbezahlte.


„Wie schon öfter geschehen“ hätten hunderte
Betroffene ihre dringend benötigten Leistungen nicht fristgemäß erhalten. Im
Februar sei unter anderem eine junge Familie mit einem sieben Wochen alten Baby
betroffen gewesen. „Die Main-Arbeit hatte die komplette Akte der Familie
verloren und bezahlte deshalb kein Arbeitslosengeld aus.“


Schulze-Böing schildert die Historie anders.

Nach seinen Worten hätten die beiden Sozialberater
noch im alten Gebäude am 4. Februar „eine „Gruppe von etwa zehn Leuten
motiviert“, bei ihm mehr oder weniger forsch vorstellig zu werden.


Da er nicht alle in sein Büro lassen wollte, bot
der Amtsleiter an, einen Sprecher zu bestimmen und eine Liste zu erstellen mit
allen Betroffenen, deren Anliegen und der Zusage, „sich bis zum nächsten Tag“ darum
zu kümmern. Darauf folgt 24 Stunden später die zweite Störung – mitten in einer
Dienstbesprechung.


Hausverbote bis
Mai und Strafanzeige


Als sich die Gruppe nicht bewegt, übt er sein
Hausrecht aus, ruft die Polizei, erteilt Hausverbote bis Mai und stellt
Strafanzeige. Zudem rückt er die Zahlen zurecht:


„Von den elf Personen hatten neun ihr Geld erhalten,
einmal war es auf dem Weg und einmal war leider ein Fehler unterlaufen.“
Gestern hingegen sei von den beiden Sozialberatern kein konkretes Anliegen vorgetragen
worde.


Für die zwei ehrenamtlichen Begleiter entgegnet Roman
Thilenius von der Hartz-IV-Hilfe:


„Schlimm genug, dass Betroffene vom Job-Center
abgewiesen werden, wenn sie dort allein vorsprechen. Aber jetzt auch Begleiter
abzuweisen und mit einem Hausverbot zu belegen, ist ein Angriff auf
demokratische Rechte.“



Ein
Beitrag von Martin Kuhn



Anmerkung: Agentur für
Arbeit droht KEAs mit Hausverbot. Hausverbot?



Ein schönes Wochenende wünscht allen Menschen das Team
um den Sozialrechtsexperten.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/03/arger-im-jobcenter-berechtigter-protest.html

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