Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Bildungsträger TTS droht mit Zwangsarbeit und Sanktionen – Dürfen die das oder ist das Amtsanmaßung?- Wann reagiert das Jobcenter?
Seite 1 von 1
Bildungsträger TTS droht mit Zwangsarbeit und Sanktionen – Dürfen die das oder ist das Amtsanmaßung?- Wann reagiert das Jobcenter?
Dass die Verwaltung von
Erwerbslosen für sogenannte Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen
ein Millionengeschäft bedeutet, ist sicherlich den meisten kritischen
Bürgerinnen und Bürgern bekannt.
Auch in Mönchengladbach
gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den
Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik
fällt, bekommen.
Ein Skandal ist
dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen
der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger
wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und
Sanktionen zu drohen.
Zwangsarbeit ist in der Bundesrepublik nach wie vor verboten.
Dass Erwerbslose angehalten sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen ist bekannt.
Aber zwischen einer zumutbaren Arbeit und der Zwangsarbeit liegen Welten.
Trotzdem wird immer
wieder mit dem Satz „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“ Druck
auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser sinnlosen Maßnahmen
ausgeübt.
Üblicherweise werden
dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die
dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch
bezahlt wird.
Laut Aussage eines
Mitarbeiters bei TTS ist daher auch die Vermittlung in den ersten
Arbeitsmarkt nicht angedacht, sondern die Verschiebung der Erwerbslosen
von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die
Sozialversicherungspflicht greift.
Dass die Menschen dann weiterhin auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen sind, interessiert dort den Bildungsträger nicht.
Ebenfalls
skandalös ist auch die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS,
der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen
bedroht hat.
Hier ist
ganz klar anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen
nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines
Bildungsträgers.
Quelle:DIE LINKE. Kreisverband MG, Hauptstraße 2, 41236 Mönchengladbach
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/bildungstrager-tts-droht-mit.html
Willi S
Mein Kommentar:
Bei
Vetern-Wirtschaften Seilgemeinschaften ist doch nichts anderes zu
erwarten das die Jobcenter davon keine Kenntnis haben ist ja wohl
nicht glaubhaft.
Erwerbslosen für sogenannte Bildungsträger oder Weiterbildungsschulen
ein Millionengeschäft bedeutet, ist sicherlich den meisten kritischen
Bürgerinnen und Bürgern bekannt.
Auch in Mönchengladbach
gibt es solche Bildungsträger, die enorme finanzielle Mittel von den
Jobcentern für jeden Teilnehmer, der damit aus der Arbeitslosenstatistik
fällt, bekommen.
Ein Skandal ist
dabei nicht nur die sinnlose Geldverschleuderung für Alibi-Teilnahmen
der Jobcenter-Kunden, sondern auch, das sich neuerdings Bildungsträger
wie die Firma TTS auf dem Bismarkplatz 1-4 anmaßen, mit Zwangsarbeit und
Sanktionen zu drohen.
Zwangsarbeit ist in der Bundesrepublik nach wie vor verboten.
Dass Erwerbslose angehalten sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen ist bekannt.
Aber zwischen einer zumutbaren Arbeit und der Zwangsarbeit liegen Welten.
Trotzdem wird immer
wieder mit dem Satz „Sie sind gezwungen, jede Arbeit anzunehmen“ Druck
auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser sinnlosen Maßnahmen
ausgeübt.
Üblicherweise werden
dann folgend die Erwerbslosen zu Praktika bei Firmen gezwungen, die
dadurch dauerhaft Mitarbeiter „umsonst“ haben, da weder vergütet noch
bezahlt wird.
Laut Aussage eines
Mitarbeiters bei TTS ist daher auch die Vermittlung in den ersten
Arbeitsmarkt nicht angedacht, sondern die Verschiebung der Erwerbslosen
von 450 Euro-Jobs in prekäre Jobs, da ab da die
Sozialversicherungspflicht greift.
Dass die Menschen dann weiterhin auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen sind, interessiert dort den Bildungsträger nicht.
Ebenfalls
skandalös ist auch die Amtsanmaßung seitens eines Mitarbeiters bei TTS,
der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweislich mit Sanktionen
bedroht hat.
Hier ist
ganz klar anzumerken, dass bei Fehlverhalten das Jobcenter Sanktionen
nach SGB II § 31 aussprechen kann, aber kein Angestellter eines
Bildungsträgers.
Quelle:DIE LINKE. Kreisverband MG, Hauptstraße 2, 41236 Mönchengladbach
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/bildungstrager-tts-droht-mit.html
Willi S
Mein Kommentar:
Bei
Vetern-Wirtschaften Seilgemeinschaften ist doch nichts anderes zu
erwarten das die Jobcenter davon keine Kenntnis haben ist ja wohl
nicht glaubhaft.
Ähnliche Themen
» TP: Wann dürfen Telefonnummern von Jobcenter-Mitarbeitern veröffentlicht werden?
» Drastische Sanktionen beim Jobcenter Leipzig - Im April 2012 waren es knapp dreitausend Sanktionen
» Wann können Hartz IV - Empfänger bei der Übernahme von Miet - oder Stromschulden auf Selbsthilfemöglichkeiten verwiesen werden?
» Uwe Berlit: Sanktionen im SGB II - nur problematisch oder verfassungswidrig?
» Jobcenter dürfen keine Forderungen vollstrecken, da sie keine Behörden sind. HARTZ IV URTEIL: JOBCENTER SIND KEINE ÄMTER!
» Drastische Sanktionen beim Jobcenter Leipzig - Im April 2012 waren es knapp dreitausend Sanktionen
» Wann können Hartz IV - Empfänger bei der Übernahme von Miet - oder Stromschulden auf Selbsthilfemöglichkeiten verwiesen werden?
» Uwe Berlit: Sanktionen im SGB II - nur problematisch oder verfassungswidrig?
» Jobcenter dürfen keine Forderungen vollstrecken, da sie keine Behörden sind. HARTZ IV URTEIL: JOBCENTER SIND KEINE ÄMTER!
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema