hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Beratungshilfe bei paralell gelagerten Fällen (AZ: 1 BvR 1120/11 und 1 BvR 1121/11)

Nach unten

Beratungshilfe bei paralell gelagerten Fällen (AZ: 1 BvR 1120/11 und 1 BvR 1121/11) Empty Beratungshilfe bei paralell gelagerten Fällen (AZ: 1 BvR 1120/11 und 1 BvR 1121/11)

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 2:56 am

Beratungshilfe bei paralell gelagerten Fällen
Karlsruhe begrenzt Anspruch auf anwaltliche Hilfe bei Hartz IV - Leistungsbezug
In
einem Haushalt zusammenlebende Hartz-IV-Empfänger haben grundsätzlich
nur einmal Anspruch auf Staatsgelder für eine anwaltliche Beratung. Dies
hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten
Beschluss entschieden.


Die Beratungshilfe müsse nicht jedem
einzelnen Mitglied einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft bewilligt
werden, wenn es letztlich um parallel gelagerte Fälle gehe, urteilten
die Richter. Es reicht demnach aus, wenn die Eltern oder ein im Haushalt
lebender Partner die Beratungshilfe schon erhalten hat und damit die
Kosten vom Staat übernommen werden.


Die Karlsruher Richter
verwarfen mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Versagung
von Beratungshilfe wandten. Das Verfassungsgericht sah darin keine
Verletzung des Grundrechts auf "Rechtswahrnehmungsgleichheit". Die
Kläger hatten Beratungshilfe beantragt, um Ansprüche auf Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes durchzusetzen.



Beratungshilfe
müsse dann nicht bewilligt werden, wenn sie bereits einem anderen
Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gewährt worden sei und diese Beratung
"ohne Schwierigkeiten übertragbar" sei, betonte das Verfassungsgericht.
Denn dann ließen sich daraus diejenigen Rechtskenntnisse für die eigene
Situation ziehen, die eine rechtlich komplizierte Materie "auch ohne
juristische Vorbildung handhabbar machen können".



Beim
grundrechtlich garantierten Rechtsschutz seien Menschen, die keinen
Anwalt bezahlen könnten, zwar prinzipiell Personen gleichzustellen, die
über diese Mittel verfügten. Doch auch Vermögende müssten die Kosten,
die entstehen, wenn sie rechtlichen Rat in Anspruch nehmen, vernünftig
abwägen. Vorliegend sei die Versagung von Beratungshilfe gerechtfertigt,
"wenn auch Bemittelte vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen
würden, einen Anwalt einzuschalten".

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-015.html

http://www.derwesten.de/nachrichten/karlsruhe-begrenzt-anspruch-auf-anwaltliche-hilfe-bei-hartz-iv-id6413032.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/karlsruhe-begrenzt-anspruch-auf.html


Hier dazu Anmerkung von RA L. Zimmermannn: Beratungshilfe bei paralell gelagerten Fällen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11
ist Beratungshilfe nicht zusätzlich für minderjährige Kinder oder für die übrigene Angehörigen zu bewilligen.

Die
Entscheidung betrifft m.E. nur die Beratung und nicht die Vertretung.
Da der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII immer ein
individueller Anspruch ist, hat jedes Mitglied der Bedarfs- oder
Einsatzgemeinschaft einen Anspruch auf Beratungshilfe. Dieser kann aber
nicht gewährt werden, wenn sich ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
beraten läßt und der Rat auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
übertragen werden kann.

Bei der Vertretung einer
Bedarfsgemeinschaft im Widerspruchsverfahren ist dann allerdings ein
Antrag auf Erweiterung der Beratungshilfe auf die übrigen Mitgleider der
Bedarfsgemeinschaft zu stellen, weil die Vertretung für alle Mitgleider
erfolgen muss, sonst wird ein Mitgleid als Beratungshilfemandat und die
anderen Mitglieder als "normale Mandate" geführt.
Dieser Fall wird m.E. vom Bundesverfassungsgericht nicht behandelt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120208_1bvr112011.html

http://www.existenzsicherung.de/forum/viewtopic.php?f=25&t=309

Gruß Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Das neue Antragsformular für die Beratungshilfe - ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt. Es gibt ein neues Formular für die Beratungshilfe (und leider auch ein neues Formular für die Kostenfestsetzung und selbiges nochmal für die Prozesskostenhilfe)
» BVerfG: Beratungshilfe für einen Widerspruch Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). BVerfG - 1 BvR 1517/08
» Keine Beratungshilfe für weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
» „Das BSG hat mit Beschluss vom 02.04.14 die Nichtzulassungebschwerde der Stadt Essen gegen das Urteil des LSG NRW vom 28.11.13 (L 7 AS 1121/13) zurück gewiesen. Das teilte die Geschäftsstelle des 4.Senats auf telefonische Anfrage mit.
» Neuregelung von Prozesskosten- und Beratungshilfe

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten