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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BFH: Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch den Kindergeldberechtigten

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BFH: Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch den Kindergeldberechtigten  Empty BFH: Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II durch den Kindergeldberechtigten

Beitrag von Willi Schartema Fr Feb 08, 2013 9:22 am

BFH-Urteil vom 22.11.2012, III R 24/11

Leitsätze

Hat ein Sozialleistungsträger wegen der Leistungen
nach dem SGB II, die er dem Kind eines Kindergeldberechtigten gewährt hat,
keinen Anspruch auf Erstattung von Kindergeld, weil das Kind in einem eigenen
Haushalt lebt und das Kindergeld an das Kind weder abgezweigt noch
weitergeleitet worden ist, so besteht dennoch ein Erstattungsanspruch, wenn der
kindergeldberechtigte Elternteil ebenfalls Sozialleistungen nach dem SGB II
bezieht.


Anmerkung:

Kindergeld, das nicht im Wege der Abzweigung oder der
Weiterleitung an das Kind gelangt ist, führt -- sozialrechtlich zu Einkommen
des Kindergeldberechtigten.


Da es bei Anwendung des § 104 SGB X allein
auf die sozialrechtliche Zuweisung des Kindergeldes ankommt, ist es
unerheblich, dass aufgrund der ab 1. Januar 2008 in Kraft getretenen
Änderung des § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuches das Kindergeld
zivilrechtlich dem Einkommen des Kindes zugewiesen wird (s. Beschluss des
BVerfG in NJW 2011, 3215).


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/bfh-erstattungsanspruch-des.html

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