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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.
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Pauschaler Überprüfungsantrag "sämtlicher bestandskräftiger Bescheide über Grundsicherung nach dem SGB II seit dem 1. Januar 2006 hinsichtlich aller möglicher Sachverhalte" darf vom Jobcenter ohne Sachprüfung abgelehnt werden.
Denn bei einem solchen Überprüfungsbegehren sind die
zu überprüfenden Bescheide und die rechtlichen Beanstandungen vom
Hilfesuchenden bereits im Verwaltungsverfahren ausdrücklich zu benennen ( vgl.
BSG, Beschluss vom 14. März 2012, B 4 AS 239/11 B; vorhergehend Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2011, L 29 AS 728/11).
So die Rechtsauffassung des LSG Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 26.10.2012 - L 5
AS 949/11 .
Anmerkung: Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, rechtskräftiger Beschluss vom 14.06.2012, - L 18 AS 1341/12
B PKH
Bei einem pauschalen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB
X muss das Gericht nicht - quasi „ins Blaue hinein“ ermitteln.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/02/pauschaler-uberprufungsantrag.html
Willi S
zu überprüfenden Bescheide und die rechtlichen Beanstandungen vom
Hilfesuchenden bereits im Verwaltungsverfahren ausdrücklich zu benennen ( vgl.
BSG, Beschluss vom 14. März 2012, B 4 AS 239/11 B; vorhergehend Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2011, L 29 AS 728/11).
So die Rechtsauffassung des LSG Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 26.10.2012 - L 5
AS 949/11 .
Anmerkung: Landessozialgericht
Berlin-Brandenburg, rechtskräftiger Beschluss vom 14.06.2012, - L 18 AS 1341/12
B PKH
Bei einem pauschalen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB
X muss das Gericht nicht - quasi „ins Blaue hinein“ ermitteln.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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Willi S
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