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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der Vorschlag kapituliert vor dem Stellenabbau - Ein großer Plan für Billigjobs - Die Entrechtung von Arbeitslosen ignoriert

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Der Vorschlag kapituliert vor dem Stellenabbau - Ein großer Plan für Billigjobs - Die Entrechtung von Arbeitslosen ignoriert  Empty Der Vorschlag kapituliert vor dem Stellenabbau - Ein großer Plan für Billigjobs - Die Entrechtung von Arbeitslosen ignoriert

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 28, 2013 11:55 am

Kommentar
von Helga Spindler


Im Oktober waren noch viele überrascht, als sich der Paritätische
Wohlfahrtsverband mit dem FDP-Abgeordneten Pascal Kober zusammentat, um ein
neues Beschäftigungsmodell für Langzeitarbeitslose vorzuschlagen.


Inzwischen haben aber SPD und Grüne in enger
Kooperation mit Beschäftigungsfirmen und Verbänden ein ähnliches Konzept für
200.000 Langzeitarbeitslose entwickelt – einen „echten sozialen Arbeitsmarkt“.
Beide Parteien brachten inzwischen entsprechende Anträge in den Bundestag ein.


Alles klingt zunächst recht harmlos:

Ganz freiwillig, existenzsichernd bezahlt und
möglichst langfristig soll Langzeitarbeitslosen am ersten Arbeitsmarkt eine
Beschäftigung verschafft werden. Der Bundestag debattierte im November über die
Anträge, zu später Stunde, aber auf hohem Niveau. Langzeitarbeitslose seien die
Verlierer der gegenwärtigen Arbeitsmarktpolitik, hieß es bei SPD und Grünen.
Verhaltene Sympathie für die Anträge bekundete selbst die CDU.


Professor Stefan Sell, der das Modell entwickelt hat,
schwärmt von einer „multiplen Win-win-Situation“, bei der für die Betroffenen
ein normales, nicht stigmatisierendes Beschäftigungsverhältnis herausspringe.


Für die Vermittlung in die Jobs sollen die Kriterien
„Zusätzlichkeit“ zum ersten Arbeitsmarkt und „Gemeinnützigkeit“ wegfallen, die
als Voraussetzungen die bisherige Förderpolitik von ABM bis zu 1-Euro-Jobs und
Bürgerarbeit geprägt haben. Sie waren in der Praxis nur schwer einzuhalten.


Die Entrechtung von Arbeitslosen ignoriert

Hier setzt auch die Überlegung von Sell an, der in den
Beschränkungen eine „Lebenslüge“ der bisherigen Förderphilosophie sieht. Als
Konsequenz fordert er die völlige Umstellung der Förderung auf marktnahe
Tätigkeiten. Damit sich private Firmen nicht über einen Verdrängungswettbewerb
beschweren können, soll nicht mehr nur im gemeinnützigen Bereich gefördert
werden, sondern ebenso im privatwirtschaftlichen.



Die große Schwäche von Sells Idee liegt
darin, dass er zwar eine richtige Kritik an den Auswüchsen der
Beschäftigungsförderung entwickelt, bei der Lösung des Problems aber weder die
entrechtete Position der Hartz-IV-Bezieher berücksichtigt noch dem massiven
Stellenabbau im ersten Arbeitsmarkt etwas entgegensetzen will. Im Gegenteil, er
kapituliert vor dieser Entwicklung. Er fordert, die öffentlich geförderte
Beschäftigung müsse „einen Ersatz für einen Teil von dem stellen, was
wegrationalisiert worden ist“.


Um die Höhe des Lohnzuschusses, den „individuellen
Minderleistungsausgleich“, zu bestimmen, will die SPD „die eingeschränkte
Leistungsfähigkeit der Geförderten“ prüfen lassen.


Die Grünen wollen dazu ein Verfahren etablieren, „wie
es sich zum Beispiel bei Leistungen des Nachteilsausgleichs für
Schwerbehinderte bewährt hat“. Dazu soll auch der psychologische Dienst der
Arbeitsagentur herangezogen werden.


Auswahl nach Defiziten

Zwar muss die Zielgruppe mindestens 24 Monate
Arbeitslosigkeit vorweisen, aber Fachleute wissen aus der Statistik, dass das
nicht besonders „unproduktive“ Menschen sein müssen, sondern sich unter ihnen
viele über 50-Jährige oder Personen aus abgelegenen Regionen befinden.
Zusätzlich sollen sie zwei Vermittlungshemmnisse haben.


Als solche gelten aber schon Faktoren wie Alter,
Familienbindung oder Migrationshintergrund, was über ihre Leistungsfähigkeit
ebenfalls nichts aussagen muss.


Hinzu kommt ein psychologisches Gutachten, das etwa
einen Mangel an Frustrationstoleranz oder Anpassungsfähigkeit festhält – und
schon ist der „Minderleister“ identifiziert.


Eine Win-win-Situation ist das
vielleicht für Behörden, Gutachter, Verbände und Arbeitgeber, aber kaum für die
Betroffenen.


Schließlich folgt diese Auswahl immer einem Defizitansatz.
Eine Person muss zunächst weit abgewertet werden, bevor sie in den „Genuss“ der
Förderung kommt.


Richtig ist, dass der Aufbau von zusätzlichen Stellen
auf dem ersten Arbeitsmarkt notwendig ist. Aber diese Berufe müssen entwickelt,
ausgebildet und regulär bezahlt werden – was etwas mehr Geld kostet, aber mehr
selbstbewusste Bürger hinterlässt:


Menschen, die wieder eine langfristige
Berufsidentität und Berufserfahrung entwickeln können und nicht nach
entwürdigenden Prozeduren Arbeit als Gnadenakt zugeteilt bekommen.


Kein Rechtsanspruch auf nichts

SPD wie Grüne kündigen auch an, dass annähernd
Tariflohn oder ein Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden sollte.


Aber ein Rechtsanspruch darauf ist nicht geregelt.

Auch vor der Einführung der Bürgerarbeit wurde schon
ein Tariflohn angekündigt – nur gezahlt wird er nirgendwo.


weiterlesen:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/01/der-vorschlag-kapituliert-vor-dem.html

Willi S
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