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VAMV zum ASMK-Vorschlag „Nr. 23 Temporäre Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II)“
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VAMV zum ASMK-Vorschlag „Nr. 23 Temporäre Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II)“
Unter dem Deckmantel der Entlastung von Verwaltung verbirgt sich beim Vorschlag Nr. 23 eine Kürzung: beim Vorliegen einer temporären Bedarfsgemeinschaft sollen die Sozialgeldansprüche des Kindes in der Hauptbedarfsgemeinschaft für die Tage gestrichen werden, die das Kind Umgang mit dem umgangsberechtigten Elternteil hat.
Das lehnt der VAMV ab, da ein Teil des Regelsatzes für langlebige Güter bzw. Fixkosten dann in der Hauptbedarfsgemeinschaft fehlen würden.
Die VAMV Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/VAMV_Position_AG-SGB-II-ASMK_K-rzung-tempor-re-Bedarfsgemeinschaft.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1704/
Willi S
Das lehnt der VAMV ab, da ein Teil des Regelsatzes für langlebige Güter bzw. Fixkosten dann in der Hauptbedarfsgemeinschaft fehlen würden.
Die VAMV Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/VAMV_Position_AG-SGB-II-ASMK_K-rzung-tempor-re-Bedarfsgemeinschaft.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1704/
Willi S
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