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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger steigen

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Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger steigen  Empty Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger steigen

Beitrag von Willi Schartema Do Dez 20, 2012 1:01 pm

Wohnrichtlinie
wird aktualisiert


KÖNIGS WUSTERHAUSEN - Hartz-IV-Empfänger können ab
Januar auf höhere Mietzuschüsse hoffen. Die Richtlinie des Landkreises zu den
sogenannten Kosten für Unterkunft werde zum 1. Januar 2013 aktualisiert, sagte
gestern der Leiter des Sozialamtes, Harald Lehmann, der MAZ. „Die Preise werden
sich alle nach oben entwickeln, im Schnitt um zehn bis 20 Cent pro
Quadratmeter“, sagte er.


Die Wohnrichtlinie legt fest, wie hoch die Miete eines
Hartz-IV-Empfängers maximal sein darf. In der gültigen Fassung vom November
2011 sind die Gemeinden des Kreises in fünf Preiskategorien eingeteilt.


Unterschieden wird zudem danach, wie viele
Personen im Haushalt leben.


Demnach darf die Kaltmiete in Königs
Wusterhausen in einem Singlehaushalt 4,93 Euro pro Quadratmeter nicht
übersteigen.


Für eine Wohnung in Mittenwalde oder Heidesee
wird am wenigsten gezahlt (3,36 Euro), in Schönefeld am meisten (6,09 Euro).


Außerdem haben Sachbearbeiter einen
Ermessensspielraum, den Lehmann nicht näher beziffern wollte.???(der würde uns
schon interessieren,fragt sich der Sozialrechtsexperte)


Die aktuelle Wohnrichtlinie gibt es auf www.dahme-spreewald.de. (bit)

Anmerkung:

Für Jan. 2013 soll die AV-Wohnen
(Ausführungsbestimmungen zu den Unterkunftskosten Berlin) geändert werden …. Eine
Leseversion liegt mir leider noch nicht vor, aber eine Synopse alte/neue
AV-Wohnen, diese gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/AV_Wohnen_alt_und_Entwurf_neu.pdf

Quelle: Thomé Newsletter 16.12.2012


Anmerkung vom Tarm des Sozialrechtsexperten:

Na als Weihnachtsgeschenk fällt diese Überraschung
aber sehr - mager - aus, denn eine Erhöhung um 10 oder 20 Cent pro Quadratmeter
macht zum Beispiel bei einem Singlehaushalt eine Erhöhung von 5 oder 10 Euro
aus.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/mietzuschusse-fur-hartz-iv-empfanger.html

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