hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

KG Berlin, Senat für Familiensachen: Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, lebt nicht getrennt

Nach unten

KG Berlin, Senat für Familiensachen: Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, lebt nicht getrennt  Empty KG Berlin, Senat für Familiensachen: Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, lebt nicht getrennt

Beitrag von Willi Schartema So Dez 02, 2012 10:36 am

KG Berlin, Senat für Familiensachen, Beschl. v.
30.04.2012 -
17
WF 108/12


Normen: § 1567 Abs 1 BGB, § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst a SGB 2

Leitsatz

Der sozialrechtliche Begriff des Getrenntlebens nach § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II
deckt sich mit der zivilrechtlichen Begrifflichkeit gemäß § 1567 Abs. 1 BGB und
deshalb kann ein Ehegatte, der für den anderen Ehegatten Leistungen nach dem
SGB II entgegennimmt oder diesen dem Jobcenter gegenüber als zu seiner
Bedarfsgemeinschaft gehörend bezeichnet, von ihm nicht gleichzeitig getrennt
leben.


Mangels eines Getrenntlebens kann die betreffende Ehe
daher auch nicht geschieden werden mit der Folge, dass ein dahingehender Antrag
auf Verfahrenskostenhilfe keine Erfolgsaussichten hat.


Wer
in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, lebt nicht getrennt | beck-community


Anmerkung: Bedürftigkeit ist auch bei Annahme des
Getrenntlebens nicht glaubhaft gemacht, wenn der Antragsteller monatlich
darlehensweise Leistungen von seiner Ehefrau erhält (vgl. LSG NRW , Beschluss
vom 29.10.2012, - L 2 AS 1671/12 B ER).


Der Beitrag wurde erstellt vom Sozialberater Detlef
Brock.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/12/kg-berlin-senat-fur-familiensachen-wer.html

Willi S

Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten