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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Deutsche haben kein Recht auf Eigentum Danach kann kein Gerichtsvollzieher Pfänden

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Deutsche haben kein Recht auf Eigentum Danach kann kein Gerichtsvollzieher Pfänden Empty Deutsche haben kein Recht auf Eigentum Danach kann kein Gerichtsvollzieher Pfänden

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 27, 2012 5:13 pm

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