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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leiharbeiter im Bundestag müssen aufstocken - Schreibkräfte und Sicherheitsleute erhalten weniger als Hartz IV

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Leiharbeiter im Bundestag müssen aufstocken - Schreibkräfte und Sicherheitsleute erhalten weniger als Hartz IV  Empty Leiharbeiter im Bundestag müssen aufstocken - Schreibkräfte und Sicherheitsleute erhalten weniger als Hartz IV

Beitrag von Willi Schartema Mi Nov 14, 2012 10:59 am

Schreibkräfte,
die als Leiharbeiter im Deutschen Bundestag arbeiten, verdienen so
wenig, dass sie teilweise auf Hartz-IV-Niveau aufstocken müssen.

Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" berichtet unter anderem über den
Fall einer alleinerziehenden Schreibkraft, die derzeit im Bundestag
arbeitet.

"Das ist ungerecht, dass ich mit einer Vollzeitstelle nur drei
Viertel des Existenzminimums verdiene und noch mit einem Viertel
aufstocken muss", sagte sie im Interview.


Linkspartei-Politikerin sieht Lohndumping

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag,
Sabine Zimmermann, berichtet von weiteren Aufstockern: "Mir sind auch
zwei Fälle bekannt, die aufstockende Leistungen nehmen müssen und
Leiharbeitnehmer sind im Bundestag". Es handele sich auch in diesem
Falle um Schreibkräfte, die im Vergleich zu im Bundestag fest
angestellten Kolleginnen deutlich weniger verdienen.

SPD-Politiker startet Petition

Der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Ottmar Schreiner ist sich dagegen sicher,
dass es im Deutschen Bundestag viele Menschen gibt, die von ihrem Gehalt
nicht leben können und aufstocken müssen. Schreiner beschäftigt sich
derzeit mit einer Petition

Experte sieht "Tabubruch"

Für den Arbeitsmarktexperten Stefan Sell von der Hochschule Koblenz ist
die Beschäftigung von Leiharbeitern, die aufstocken müssen, ein
Tabubruch.

"In meinen Augen darf es im Bundestag so etwas nicht geben, weil der
Bundestag das höchste parlamentarische Gremium ist, das die Gesetze, die
Arbeitsgesetze, die Sozialgesetze in diesem Land verabschiedet", sagte
Sell zu "Report Mainz". Man müsse "von solch einem Betrieb einfach
erwarten, dass die Leute ordentlich bezahlt werden".

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/11/leiharbeiter-im-bundestag-mussen.html

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