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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Jobcenter darf auch die Vorlage von Kontoauszügen der vergangenen sechs Monate verlangen aufgrund des unregelmäßigen Einkommens der Antragstellerin

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Jobcenter darf auch die Vorlage von Kontoauszügen der vergangenen sechs Monate verlangen aufgrund des unregelmäßigen Einkommens der Antragstellerin Empty Jobcenter darf auch die Vorlage von Kontoauszügen der vergangenen sechs Monate verlangen aufgrund des unregelmäßigen Einkommens der Antragstellerin

Beitrag von Willi Schartema Fr Okt 05, 2012 4:25 pm

Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss vom 24.09.2012,- L 7 AS 660/12 ER -


Bei
besonders sensiblen Daten darf die Antragstellerin in den Kontoauszügen
die Empfängerangabe bzw. den Verwendungszweck schwärzen, nicht jedoch
die Höhe der Zahlung.

Die informationelle Selbstbestimmung wird durch die gesetzliche Mitwirkungspflicht eingeschränkt.

Der
Betroffene kann sich der Prüfung der Leistungsvoraussetzung der
Hilfebedürftigkeit durch die Behörde nicht dadurch entziehen, indem er
sich auf seine informationelle Selbstbestimmung beruft.

Wer die
erforderlichen Auskünfte nicht erteilt, muss damit rechnen, dass die
begehrte Leistung gemäß § 66 SGB I versagt oder entzogen wird.


Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

Bezieher
von Arbeitslosengeld II sind auch ohne einen konkreten Verdacht gemäß
§§ 60 ff SGB I verpflichtet , ihre Kontoauszüge für die letzten drei
Monate vorzulegen(vgl. BSG,Urteil v.19.02.2009, - B 4 AS 10/08 R).

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=10912

Eine
Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen für die zurückliegenden
sechs Monate ist grundsätzlich nicht zu beanstanden(vgl. BSG,Beschluss
v. 15.07.2010, - B 14 AS 45/10 B).

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=20&Freigabe==1&cmd=all&Id=2621



http://www.jurablogs.com/de/jobcenter-darf-vorlage-kontoauszuegen-vergangenen-sechs-monate-verlangen-aufgrund

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/jobcenter-darf-auch-die-vorlage-von.html

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