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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Die WAV ist auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 35 SGB XII – im Bereich der Sozialhilfe – nicht anwendbar - LSG Berlin - Brandenburg,Urteil vom 07.08.2012,- L 36 AS 1162/12 NK - brand aktuell veröffentlicht

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Die WAV ist auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 35 SGB XII – im Bereich der Sozialhilfe – nicht anwendbar - LSG Berlin - Brandenburg,Urteil vom 07.08.2012,- L 36 AS 1162/12 NK - brand aktuell veröffentlicht  Empty Die WAV ist auf Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 35 SGB XII – im Bereich der Sozialhilfe – nicht anwendbar - LSG Berlin - Brandenburg,Urteil vom 07.08.2012,- L 36 AS 1162/12 NK - brand aktuell veröffentlicht

Beitrag von Willi Schartema Do Sep 13, 2012 2:47 pm

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Urteil vom 07.08.2012,- L 36 AS 1162/12 NK -


Der Volltext der Entscheidung des LSG Berlin ist gerade brand aktuell veröffentlicht worden.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=154691&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Zur Erinnerung: Keine Anwendung der Berliner Wohnaufwendungsverordnung auf Bezieher von Sozialhilfe (SGB XII)

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/08/keine-anwendung-der-berliner.html


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/die-wav-ist-auf-leistungen-fur.html

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