hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Zweifel an Rechtmäßigkeit der ersten Schlecker-Kündigungen – Arbeitsgericht Heilbronn hebt Kündigung einer Filialleiterin auf

Nach unten

Zweifel an Rechtmäßigkeit der ersten Schlecker-Kündigungen – Arbeitsgericht Heilbronn hebt Kündigung einer Filialleiterin auf Empty Zweifel an Rechtmäßigkeit der ersten Schlecker-Kündigungen – Arbeitsgericht Heilbronn hebt Kündigung einer Filialleiterin auf

Beitrag von Willi Schartema So Jul 15, 2012 12:24 pm

Zweifel an Rechtmäßigkeit der ersten Schlecker-Kündigungen – Arbeitsgericht Heilbronn hebt Kündigung einer Filialleiterin auf Fotolia_21788035_XS-150x150Als
erstes Gericht zumindest in Baden-Württemberg hat das Arbeitsgericht
Heilbronn die Kündigung einer Schlecker-Mitarbeiterin für unwirksam
erklärt. In einer Mitteilung vom Donnerstag, 28.06.2012, äußerte das
Gericht insgesamt deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ersten
Kündigungswelle von rund 10.000 Mitarbeiterinnen Ende März bei Schlecker
(AZ.: 8 Ca 71/12).

Bei der ersten Kündigungswelle hatte Schlecker-Insolvenzverwalter
Arndt Geiwitz am 28.03.2012 etwa 10.000 Mitarbeiterinnen entlassen.
Weitere gut 13.000, die zunächst noch für die Abwicklung und den
Ausverkauf in den Filialen sorgen sollten, sollen in den nächsten Tagen
ihre Kündigung erhalten.

Gegen die erste Welle hatten bundesweit mehrere Tausend
Mitarbeiterinnen geklagt. Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts (LAG)
Stuttgart sind es allein in Baden-Württemberg 629 Klagen, in
Rheinland-Pfalz nach Angaben des LAG Mainz 258. Allein beim
Arbeitsgericht Berlin waren am 25.04.2012 bislang rund 230
Kündigungsschutzklagen eingegangen.

Das Arbeitsgericht Heilbronn hob nun die am 28.03.2012 ausgesprochene
Kündigung einer Filialleiterin als „sozialwidrig und damit unwirksam“
auf.

Hintergrund ist das rechtlich vorgeschriebene Verfahren bei
Massenentlassungen. Laut Gesetz müssen zunächst die Mitarbeiter gehen,
die als sozial am wenigsten schutzbedürftig gelten. In der Regel
vereinbart das Unternehmen ein entsprechendes Punkteschema mit dem
Betriebsrat. Auch bei Schlecker hatte es einen solchen sogenannten
Interessenausgleich gegeben.

Im Streitfall habe die Filialleiterin aber eine noch nicht entlassene
Kollegin benennen können, die weit weniger „Sozialpunkte“ aufwies.
Damit sei klar, dass sich Schlecker zumindest in diesem Fall nicht an
das Punkteschema gehalten habe. Vergeblich habe das Gericht auch die
Namensliste zu dem Interessenausgleich angefordert. Schlecker habe diese
nicht zur Verfügung gestellt, rügten die Heilbronner Richter. Dem
Gericht war es daher nicht möglich, die Kündigungen insgesamt zu
überprüfen.

Die genauen Gründe des Urteils vom 21.06.2012 liegen zwischenzeitlich vor und können hier abgerufen werden.


http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2012&nr=15777&pos=0&anz=18
http://www.kanzlei-blaufelder.com/zweifel-an-rechtmasigkeit-der-ersten-schlecker-kundigungen-arbeitsgericht-heilbronn-hebt-kundigung-einer-filialleiterin-auf/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» SG Duisburg: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Rentenantragstellung
» Gericht ordnet die die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Eingliederungsverwaltungsakt an, weil erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen.
» Wiederholte Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - fehlender Zugang des Sanktionsbescheides aufgrund der ersten Pflichtverletzung zum Zeitpunkt der Sanktionierung der wiederholten Pflichtverletzung - Rechtmäßigkeit der Sanktion wege
» Vernichtendes Urteil über die Hartz IV Probleme - Gesetzgebung und massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsetzung des BVerfG-Urteils zur Regelsatzhöhe vom Deutschen Richtertag.
» Diskriminierung von Kindern vor dem Bundesverfassungsgericht: Warten bis es zu spät ist ? Zäher Start einer Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren: 4 Wochen von der Pforte bis zum Ersten Senat für die Überprüfung des Von-der-Leyen-Diskriminierungs-Pakets

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten