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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Bildungs- und Teilhabeleistungen - Gewährung von Schulgeld für den Besuch einer (privaten) Waldorfschule

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Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Bildungs- und Teilhabeleistungen - Gewährung von Schulgeld für den Besuch einer (privaten) Waldorfschule  Empty Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Bildungs- und Teilhabeleistungen - Gewährung von Schulgeld für den Besuch einer (privaten) Waldorfschule

Beitrag von Willi Schartema Fr Jul 06, 2012 1:14 pm

Sozialgericht Berlin,Urteil vom 12.06.2012,- S 172 AS 3565/11 -



1. Schulgeld für den
Besuch einer allgemeinbildenden Privatschule gehört nicht zum Bedarf,
der durch die Regelleistung sicherzustellen ist. Der Bedarf an
Schulbildung wird durch die unentgeltlichen öffentlichen Regelschulen
ausreichend gedeckt.


Ausnahmen von diesem
Grundsatz kommen nur in Betracht, wenn der Besuch einer öffentlichen
Schule aus objektiven Gründen (z.B. wegen der Entfernung vom Wohnort)
oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen nicht möglich oder
zumutbar ist.



2. Aus den Vorschriften über Bildungs- und Teilhabeleistungen gemäß § 28 SGB 2 lässt sich kein Anspruch auf Schulgeld ableiten.



Neben
Leistungen für die Schülerfahrkarte oder die Mittagsverpflegung sind
hier insbesondere nur Gegenstände der persönlichen Schulausstattung wie
Schulranzen, Sportzeug, Zeichen-, Rechen- und Schreibmaterialien
umfasst. Darüber hinaus besteht ein Anspruch nur auf außerschulische
Lernförderung durch vorübergehenden Nachhilfeunterricht, der
unmittelbare schulische Angebote allerdings lediglich ergänzen soll..

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/07/kein-anspruch-auf-schulgeld-fur-die.html

Kein Anspruch auf Schulgeld für die Privatschule




In der oben verwiesenen Entscheidung versagte das Gericht, das Schulgeld
für eine Privatschule, weil es einen staatlichen Bildungsauftrag gibt,
also die Bildung der Kinder durch staatliche Schulen sicherzustellen
ist.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153177&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

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