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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Massen-Umzüge drohen Berlin 70.000 zu wenig Wohngeld

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 Massen-Umzüge drohen Berlin 70.000 zu wenig Wohngeld Empty Massen-Umzüge drohen Berlin 70.000 zu wenig Wohngeld

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 1:20 am

Hartz IV - Massen-Umzüge drohen - 70.000 Haushalte erhalten zu wenig Wohngeld

Die
neue Regelung, nach der Berlin Hartz-IV-Empfängern die Miete zahlt,
reicht trotz Verbesserung hinten und vorne nicht. 70 000 Haushalte
müssen weiterhin Geld von ihrem Regelsatz abknapsen oder umziehen,
befürchtet der Berliner Mieterverein.

Geschäftsführer Reiner
Wild: „Es war eine schockierende Erkenntnis, dass sich mit der neuen
Regelung die Zahl der betroffenen Haushalte nur um rund 30.000
verringert hat.“ Das liege an einer veralteten und unzureichenden
Datengrundlage für die Berechnung der zulässigen Miete.

Der
Mieterverein hatte die Firma Topos Stadtforschung beauftragt, die Folgen
der Reform zu untersuchen, die zum 1. Mai mit höheren, aber kompliziert
zu ermittelnden Sätzen in Kraft getreten war. Topos fand heraus, dass
die neuen Sätze die Mietsteigerungen seit 2005 nicht ausgleichen.

Das
Vorurteil, dass Hartz-Empfänger zu viel Platz haben, wurde gleich
miterledigt: Nach der Erhebung müssen zum Beispiel rund 30.000 Kinder in
„gravierend übergelegten“ Wohnungen hausen, die zwei oder mehr Zimmer
weniger haben als die Familie Mitglieder.

Reiner Wild beklagt,
dass es kaum noch günstige Wohnungen gibt, in die Hartz-IV-Empfänger
ziehen können. Er fordert eine Erhöhung der erlaubten Brutto-Warmmiete
von rund 20 bis 50 Euro je nach Haushaltsgröße.

http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/hartz-iv--70-000-haushalte-erhalten-zu-wenig-wohngeld,7169128,16092616.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/hartz-iv-massen-umzuge-drohen-70000.html



Das einfachste und effektivste Mittel dagegen, nur die KDU an den Vermieter zu zahlen die durch das JC übernommen wird!
Was wird passieren? Erst mal nichts!
Der Vermieter ist frühestens dann zur Kündigung berechtigt wenn mindestens ein Mietrückstand von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist!
Kann sich also über Monate hinziehen bis dieser Betrag erreicht ist.

Dann kommt die fristlose außerordentliche Kündigung des VM.

Jetzt kommt das JC wieder ins Spiel, dass JC muss eine Obdachlosigkeit unbedingt vermeiden!
Was passiert nun?
Das JC muss den Mietrückstand begleichen. Wird allerdings versuchen über Tilgungsraten den Betrag wieder zurück zu holen.
Ohne Darlehensvertrag, keine Rückzahlung!
Sie werden alles unternehmen um dir einen Darlehensvertrag so schmackhaft wie möglich zu machen.
Du unterschreibst nichts!

Und nun stelle man sich das bei 70000 Menschen vor!

Wollen sie die alle obdachlos machen?

Um das umzusetzen, muss JEDER der Betroffenen so vorgehen!
Nur so funktioniert es!

Ich bin aber Realist, es wird sich nicht JEDER an dieser Aktion beteiligen.
Schade eigentlich, wäre so einfach mal sofort etwas zu bewegen.

Wo sind die Berliner? Wie denkt ihr darüber?
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