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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen.

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Unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen. Empty Unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen.

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 3:27 pm

Hartz-IV-Empfänger werden unter Androhung von Sperrzeiten zu psychologischen Untersuchungen gezwungen .
Nach
mehreren Nachfragen der Abgeordneten Katja Kipping hat die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs.
17/8846) zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld
oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw.
Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen .


"Dieser
Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist nicht
hinnehmbar. Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin
nur aus diktatorischen Systemen. Das sollte eigentlich ausreichen, die
Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter davon abzuhalten, Erwerbslose
und Menschen mit geringem Einkommen unter Androhung der Kürzung von
Mitteln der Existenzsicherung ärztlichen und psychologischen Diensten
zuzuführen.


Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und
Sanktionen bei den Grundsicherungen sind sofort abzuschaffen", erklärt
Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

http://www.hannover-zeitung.net/aktuell/vermischtes/47195148-hartz-iv-empfaenger-werden-unter-androhng-von-sperrzeiten-zu-psychologischen-untersuchungen-gezwungen


Anmerkung von Willi 2: Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 22.06.2011, - L 7 AS 700/10 B ER -


Die
vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in §
39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend
aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nicht
erfasst (LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG
Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B; Groth in GK-SGB
II, § 39 Rdnr. 25; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 39 Rdnr. 75).



Denn
die Leistungsversagung nach § 66 SGB I ist gerade nicht auf die
Kassation einer früheren Leistungsbewilligung oder auf eine
Leistungsherabsetzung gerichtet.


Das Gebot des effektiven
Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG macht es in diesem Fall
erforderlich, eine einstweilige Anordnung gem. § 86b Abs. 2 S. 2 SGG zu
erlassen (für Sozialhilfe: Hess. LSG v. 22.12.2008, L 7 SO 80/08 B ER;
SGB II: LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG
Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B u. v. 02.07.2004, L
13 RJ 2467/04 ER-B).


Denn allein mit dem Erlass einer
einstweiligen Anordnung ist für die Antragstellerin die Möglichkeit
eröffnet, vor einer Entscheidung in der Hauptsache über die
Anfechtungsklage gegen den Versagungsbescheid auch hinsichtlich des
dahinter stehenden Leistungsbegehrens selbst den einstweiligen
Rechtsschutz zu erreichen.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/07/die-vollstandige-versagung-von.html

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/search?updated-min=2012-01-01T00:00:00%2B01:00&updated-max=2013-01-01T00:00:00%2B01:00&max-results=50
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