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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bildungspaket Vereine nehmen Blaue Karte nicht mehr an > Die Blaue Karte soll es Kindern aus Geringverdiener-Haushalten leichter machen, am sozialen Leben teilzunehmen.

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Bildungspaket Vereine nehmen Blaue Karte nicht mehr an > Die Blaue Karte soll es Kindern aus Geringverdiener-Haushalten leichter machen, am sozialen Leben teilzunehmen.  Empty Bildungspaket Vereine nehmen Blaue Karte nicht mehr an > Die Blaue Karte soll es Kindern aus Geringverdiener-Haushalten leichter machen, am sozialen Leben teilzunehmen.

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 1:10 am

o bekommen sie zum Beispiel einen Teil des Mitgliedsbeitrags erstattet,
wenn sie in Sportvereinen aktiv sind. Doch seit der Einführung vor über
einem Jahr gibt es Streit um das komplizierte Verfahren. Jetzt machen
einige Sportvereine nicht mehr mit: Sie wollen, dass sich ihre
Mitglieder selbst darum kümmern, an das Geld zu kommen.

Vereine nehmen Blaue Karte nicht mehr an
Von Helge Dickau
Bremen.
Die Blaue Karte soll es Kindern aus Geringverdiener-Haushalten leichter
machen, am sozialen Leben teilzunehmen. So bekommen sie zum Beispiel
einen Teil des Mitgliedsbeitrags erstattet, wenn sie in Sportvereinen
aktiv sind. Doch seit der Einführung vor über einem Jahr gibt es Streit
um das komplizierte Verfahren. Jetzt machen einige Sportvereine nicht
mehr mit: Sie wollen, dass sich ihre Mitglieder selbst darum kümmern, an
das Geld zu kommen.

Andreas Vroom ist Vorsitzender des TuS Komet
Huchting. Er kritisiert den Verwaltungsaufwand, den der Verein wegen
des Bildungs- und Teilhabepakets leisten muss.
© Frank Thomas Koch
Andreas
Vroom ist Vorsitzender des TuS Komet Huchting. Er kritisiert den
Verwaltungsaufwand, den der Verein wegen des Bildungs- und
Teilhabepakets leisten muss.

Bremer Sportvereine fordern eine
Lösung für die Probleme mit der sogenannten Blauen Karte – und erhöhen
jetzt den Druck auf die Sozialbehörde. "Seit dem 1. Mai nehmen wir die
Blaue Karte nicht mehr an", sagt Andreas Vroom, Vorsitzender des TuS
Komet Arsten. Auch andere Vereine sperren sich gegen die Karte, die als
ein Element des Bildungs- und Teilhabepakets Kindern aus Haushalten mit
geringem Einkommen ermäßigte Mitgliederbeiträge ermöglicht. Dagegen hat
Vroom nichts einzuwenden, im Gegenteil: "Das Teilhabepaket ist gut und
wichtig, und wir fördern das gern." Bei der Blauen Karte jedoch kämen
Vereine jetzt an ihre Grenzen: Der Verwaltungsaufwand sei zu hoch.

Bislang
zahlen diejenigen, die eine Blaue Karte haben, ihre Mitgliedsbeiträge
und der Verein schickt ein Formular an die Sozialbehörde. Die wiederum
überweist das Geld an die Vereine zurück, die es an die Mitglieder
auszahlen. Ein kompliziertes Verfahren, das einige Vereine jetzt auf
eigenen Faust vereinfachen wollen.

Seit Anfang des Monats
schicken sie ihre Mitglieder zum Jobcenter, wo sie sich ihr Geld selbst
holen sollen. Nachdem sie die Sozialbehörde immer wieder um eine
Vereinfachung des Verfahrens gebeten hatten, sei jetzt Schluss, teilt
Reinhold Hübner in einem Schreiben mit. Hübner ist Vorsitzender des TuS
Huchting, von dem die Initiative ausgeht. Mehrere Vereine haben sich
angeschlossen – unter anderem der TuS Komet Arsten.

"Die
Bearbeitung dieser Anträge bedeutet für uns einen Mehraufwand von gut
600 Euro", sagt Vroom. "Wir mussten sogar eine zusätzliche Arbeitskraft
dafür einstellen." Ein großes Problem dabei sei, dass die Überweisungen
der Behörde nicht ohne Weiteres den Mitgliedern zuzuordnen seien, so
Vroom. Es kämen jeden Monat unterschiedliche Beträge an, die der Verein
an die Mitglieder weitergeben muss, die Anspruch darauf haben. Welchem
Mitglied welche Summe zustehe, sei dabei nur sehr schwer, manchmal gar
nicht nachzuvollziehen. "Wir machen die Verwaltungsarbeit von anderen",
sagt der Vorsitzende des TuS Komet Arsten. "Irgendjemand muss mal die
Umsetzbarkeit dieses Verfahrens überdenken."
Reinhold Hübner, Vorsitzender des TUS Huchting
© Scheitz
Reinhold Hübner, Vorsitzender des TUS Huchting

Dass
die überwiesenen Beträge nicht mit Namen versehen werden können, habe
damit zu tun, dass die Anonymität gewahrt bleiben müsse, erklärt Bernd
Schneider, Sprecher von Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne). Die
generelle Kritik an der Blauen Karte kann er aber nachvollziehen: "Das
Verfahren ist unausgegoren. Auch wir wünschen uns eine Vereinfachung."
Änderungen müssten aber mit der Behörde abgesprochen werden und könnten
nicht einseitig von den Vereinen beschlossen werden. Das Bremer
Jobcenter bestätigt, dass Besitzer der Blauen Karte dort kein Geld
bekommen werden. "Es steht im Gesetz, dass wir das Geld an die Vereine
geben müssen. An die Besitzer der Blauen Karte dürfen wir nichts
auszahlen", sagt Dagmar Gattow aus der Geschäftsführung.

Seit das
Bildungs- und Teilhabepaket vor über einem Jahr beschlossen und
eingeführt wurde, gab es immer wieder Kritik an dem komplizierten
Verfahren. Sportvereine und Musikschulen klagen, dass es zum Teil
schwierig sei, das Geld wiederzubekommen, das den Besitzern der Blauen
Karte zusteht. Behördensprecher Schneider: "Wir sind schon lange dafür,
das Geld einfach zusammen mit den regulären Bezügen auszuzahlen."
Allerdings wurde das Teilhabepaket auf Bundes-, nicht auf Landesebene
beschlossen. Die Bremer Sozialbehörde ist dem Bund Rechenschaft in Form
von Abrechnungen schuldig, es muss nachgewiesen werden, dass das Geld
für den Zweck ausgegeben wurde, für den es gedacht ist.

Andreas
Vroom hat noch andere Gründe, das gesamte Teilhabepaket in Zweifel zu
ziehen. Beim TuS Komet Arsten gibt es rund 200 Jugendliche mit Blauer
Karte. Die allerdings seien schon vor deren Einführung Mitglieder im
Verein gewesen und hätten dann die finanzielle Erleichterung in Anspruch
genommen – "völlig zu Recht", wie Vroom betont. Es seien seitdem
allerdings nur rund fünf neue Mitglieder mit der Karte dazugekommen. Für
Vroom ein Zeichen dafür, dass es so nicht funktioniert, mehr
Jugendliche in die Sportvereine und so zur Teilhabe am sozialen Leben zu
bewegen.

"So darf man das nicht sehen", stellt Behördensprecher
Schneider klar. "Natürlich gehen wir davon aus, dass auch schon vorher
Kinder in Vereinen angemeldet waren. Die Mitgliedschaft haben sich die
Eltern allerdings vom Munde abgespart." Das Teilhabepaket sorge dafür,
dass sie dies nicht mehr müssen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder
und Jugendliche haben Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepakets, wenn ihre Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,
Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder eine Grundsicherung nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie bekommen ein kostenloses
Mittagessen in der Kita oder der Grundschule sowie Geld für
Schulmaterial und -ausflüge. Zehn Euro im Monat können zusätzlich für
die Mitgliedschaft im Sportverein oder für die Teilnahme an kulturellen
Angeboten in Anspruch genommen werden.

http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Vermischtes/591944/Vereine-nehmen-Blaue-Karte-nicht-mehr-an.html

Anmerkung von Willi 2: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen,Beschluss vom 28.02.2012, - L 7 AS 43/12 B ER -

Bildungspaket: Anspruch auf außerschulische Lernförderung bei Rechtschreibschwäche



Schüler
haben auch dann einen Anspruch auf ergänzende Lernförderung , wenn sie
zwar im Fach Deutsch die Schulnote 3 erhalten haben, im Bereich der
Rechtschreibung aber nur über ein unterdurchschnittliches
Leistungsvermögen verfügen.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/bremen-bildungs-und-teilhabepaket.html
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