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Darlehen hilfsweise von Verwandten weil JC nicht zahlt kein Einkommen Sozialgericht Duisburg Urteil vom 10.02.2011, - S 5 AS 252/09 - Eine Anrechnung der von der Mutter des HB übernommenen Warmmiete als Einkommen des HB im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II
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Darlehen hilfsweise von Verwandten weil JC nicht zahlt kein Einkommen Sozialgericht Duisburg Urteil vom 10.02.2011, - S 5 AS 252/09 - Eine Anrechnung der von der Mutter des HB übernommenen Warmmiete als Einkommen des HB im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II
Eine Anrechnung der von der Mutter
des HB übernommenen Warmmiete als Einkommen des HB im Sinne von § 11
Abs. 1 SGB II scheidet aus.
Nach der ständigen
höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Leistungen Dritter, die
gleichsam aushilfsweise erbracht werden, weil ein Leistungsträger gerade
nicht zahlt, gerade nicht als Einkommen anrechenbar.
Unterstützungsleistungen unter Verwandten sind dabei konkret dann nicht
als als zu berücksichtigendes Einkommen im Gesetzessinne anzurechnen,
wenn es sich zivilrechtlich um ein Darlehen handelt und der
Darlehensnehmer einer ernsthaften Rückzahlungsverpflichtung ausgesetzt
ist (BSG, Urteil v. 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R; Urteil v. 17.6.2010 - B
14 AS 46/09 R m.w.N.).
http://www.existenzsicherung.de/forum/viewtopic.php?f=7&t=8
Gruß Willi S
des HB übernommenen Warmmiete als Einkommen des HB im Sinne von § 11
Abs. 1 SGB II scheidet aus.
Nach der ständigen
höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Leistungen Dritter, die
gleichsam aushilfsweise erbracht werden, weil ein Leistungsträger gerade
nicht zahlt, gerade nicht als Einkommen anrechenbar.
Unterstützungsleistungen unter Verwandten sind dabei konkret dann nicht
als als zu berücksichtigendes Einkommen im Gesetzessinne anzurechnen,
wenn es sich zivilrechtlich um ein Darlehen handelt und der
Darlehensnehmer einer ernsthaften Rückzahlungsverpflichtung ausgesetzt
ist (BSG, Urteil v. 19.8.2010 - B 14 AS 10/09 R; Urteil v. 17.6.2010 - B
14 AS 46/09 R m.w.N.).
http://www.existenzsicherung.de/forum/viewtopic.php?f=7&t=8
Gruß Willi S
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