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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungen der Lernförderung für Bedürftige können Regelschulabschluss ermöglichen.

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Leistungen der Lernförderung für Bedürftige können Regelschulabschluss ermöglichen.  Empty Leistungen der Lernförderung für Bedürftige können Regelschulabschluss ermöglichen.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 26, 2015 12:13 pm

Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.12.2014 - L 2 AS 1285/14 B ER - rechtskräftig


Leitsatz (Autor)
Die Integration des Antragstellers in der Regelschule sei bislang gelungen, so dass der vom Jobcenter wohl präferierte Wechsel in eine Schule zur Lernförderung gerade nicht angezeigt sei. Soweit das Jobcenter befürchte, der Antragsteller werde nach einem „nur“ mit Nachhilfeleistungen erworbenen Schulabschluss bei einer Berufsausbildung auf steuerfinanzierte Leistungen angewiesen sein, sei diese Gefahr ohne Schulabschluss für den Antragsteller wohl ungleich höher.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=174855&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1774/

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