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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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(Falsch-) Beantwortung der Frage nach dem Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Hartz-IV-Antrag

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Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 19, 2015 2:18 pm

LSG Bayern, 26.11.2014, Az. L 11 AS 589/14

http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2015/01/falsch-beantwortung-der-frage-nach-dem.html

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1773/

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