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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Stromkosten für den Betrieb der Gastherme sind Heizkosten Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.03.2012,- L 19 AS 2051/11 -

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heizkosten - Stromkosten für den Betrieb der Gastherme sind Heizkosten Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.03.2012,- L 19 AS 2051/11 - Empty Stromkosten für den Betrieb der Gastherme sind Heizkosten Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 26.03.2012,- L 19 AS 2051/11 -

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 9:32 am

Neben
der monatlichen Abschlagszahlung für die Energielieferung sind als
weitere Heizkosten die Stromkosten für den Betrieb der Gastherme, der
sog. Heizstrom zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS
51/10 R,Rn 15f).



Da
kein separater Zähler oder Zwischenzähler für den Heizungsstrom
existiert hat und damit der Verbrauch an Heizstrom nicht konkret
nachweisbar ist, sind die Kosten für den Heizstrom nach § 202 SGG i.V.m.
§ 287 ZPO zu schätze

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152046&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/05/stromkosten-fur-den-betrieb-der.html

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