hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Zur Nachzahlung von Betriebs- und Heizkosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters.

Nach unten

heizkosten - Zur Nachzahlung von Betriebs- und Heizkosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters.  Empty Zur Nachzahlung von Betriebs- und Heizkosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters.

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 29, 2014 9:04 am

SG Berlin, Urteil vom 26.9.2014 – S 37 AS 26238/13 - unveröffentlicht


Das Jobcenter muss " trotz Kostenabsenkung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung " auf die Richtwerte der bis 30.4.2012 angewandten AV-Wohnen und der seit Mai 2012 geltenden WAV die Nachzahlung von Betriebs- und Heizkosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters als angemessener, nachgelagerter KdU-Bedarf übernehmen.

Leitsätze ( Autor)

1. Denn obwohl die laufenden Bewilligungen mit den abgesenkten Werten bestandskräftig wurden, kann der Leistungsbezieher für den Monat, in dem der Nachforderungsbetrag fällig wird, einen erhöhten KdU-Bedarf nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X geltend machen und im Streitfall ist zu prüfen, welcher Bedarf ungeachtet der früheren, laufenden Zahlungen in diesem Monat angemessen ist.

2. Hierbei ist zwischen den kalten Betriebskosten und den Heizkosten zu unterscheiden, weil das Bruttokonzept der WAV vom BSG als unschlüssig verworfen wurde und nach der Produkttheorie Unterkunfts- und Heizkosten getrennt auf Angemessenheit zu prüfen sind.

3. Die Berliner Mietspiegel sind keine belastbare Datenquelle. Neben den rasanten, die jeweiligen Mietspiegeldaten „überholenden“ Preissteigerungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt geht aus einem BGH-Urteil vom 6.11.2013 – VIII ZR 346/12 zu einem Miethöheverlangen hervor, dass der Mietspiegel 2009 ungeeignet ist, die Preise für Wohnungen in einfachen Wohnlagen (laut Mietspiegel) adäquat abzubilden.

4. Da insoweit eine abstrakte, vom Einzelfall und den konkreten Umständen im Vergleichsraum unabhängige Begrenzung vorgenommen wird, ist auf den jeweiligen Höchstbetrag der Tabelle zurückzugreifen. Diesem Tabellewert ist noch ein "Sicherheitszuschlag" in Höhe von 10% des jeweiligen Tabellenwerts hinzuzufügen (BSG 22.3.2012 – B 4 AS 16/11 R).

5. Mangels einer Aufschlüsselung der Werte der Wohngeldtabelle in Kaltmiete einerseits und kalte Betriebskosten andererseits kann der Anspruch auf Übernahme eines nachgelagerten KdU-Bedarfs bei Deckelung der laufend übernommenen Unterkunfts- und Heizkosten nur so ermittelt werden, dass dem Gesamtgrenzwert im Abrechnungsjahr, gebildet aus dem Wohngeldtabellenwert + 10%- Zuschlag plus der Höchstwerte für das Heizen und die Warmwasserversorgung die vom Jobcenter tatsächlich übernommenen Kosten gegenübergestellt werden.

6. Liegt der Nachforderungsbetrag in der Spanne der laufend übernommenen Kosten und der Gesamtgrenzwertkosten, ist er als angemessener, nachgelagerter KdU-Bedarf zu übernehmen. 



Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1761/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=092a7fde3005ca597acb7203d16b1b02


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» SG: Düsseldorf Urteil zu unangemessenen Heizkosten Bei unangemessenen Heizkosten habe der Gesetzgeber keine Sanktionen vorgesehen. ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (Aktenzeichen: S 23 AS 119/06- 24.07.07)
» Öffentlich-rechtlicher Bereicherungsanspruch des Leistungsberechtigten gegen den Grundsicherungsträger bei direkter Auszahlung des Betriebs- und Heizkostenguthabens an den Grundsicherungsträger Sozialgericht Berlin ,Urteil vom 15.05.2012,- S 172 AS 15085
» BSG - Heizkosten sind auch nachträglich zu übernehmen BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - getrennte Angemessenheitsprüfungen - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten - Anwendun
» Heizkostenguthaben darf weder im Sinne von § 22 Abs. 3 SGB II noch in sonstiger Weise als "Einkommen" berücksichtigt werden, wenn die Leistungsbezieherin, weil das Jobcenter nur die angemessenen Heizkosten übernahm, die fehlenden Heizkosten aus ihrer
» Inge Hannemann eine Mitarbeiterin des Jobcenters Hamburg-Altona geht kritisch mit dem "Innenleben" eines Jobcenters um. Sie war zu Gast bei der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen in Berlin.Veröffentlicht am 07.03.2013

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten