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Leistungsbezieherin begehrt die Durchsetzung eines Anspruchs auf Einsichtnahme in die internen Richtlinien des Jobcenters bezüglich der Leistungen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt im Eilverfahren - zwischenzeitlich geborene Sohn
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Leistungsbezieherin begehrt die Durchsetzung eines Anspruchs auf Einsichtnahme in die internen Richtlinien des Jobcenters bezüglich der Leistungen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt im Eilverfahren - zwischenzeitlich geborene Sohn
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER - rechtskräftig
Leistungsbezieherin begehrt die Durchsetzung eines Anspruchs auf Einsichtnahme in die internen Richtlinien des Jobcenters bezüglich der Leistungen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt im Eilverfahren - zwischenzeitlich geborene Sohn
Leitsätze (Juris)
Es ist regelmäßig unzulässig, die Kenntnisnahme von ermessenslenkenden Richtlinien und sonstigen innerdienstlichen Weisungen, die für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs (hier von Ansprüche auf Erstausstattung bei Schwangerschaft bzw. Geburt) von Bedeutung ist und in diesem Rahmen verlangt wird, eigenständig in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren durchzusetzen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173842&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willi S
Leistungsbezieherin begehrt die Durchsetzung eines Anspruchs auf Einsichtnahme in die internen Richtlinien des Jobcenters bezüglich der Leistungen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt im Eilverfahren - zwischenzeitlich geborene Sohn
Leitsätze (Juris)
Es ist regelmäßig unzulässig, die Kenntnisnahme von ermessenslenkenden Richtlinien und sonstigen innerdienstlichen Weisungen, die für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs (hier von Ansprüche auf Erstausstattung bei Schwangerschaft bzw. Geburt) von Bedeutung ist und in diesem Rahmen verlangt wird, eigenständig in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren durchzusetzen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173842&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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