hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Umzugskosten - Hilfe von Verwandten - gewerbliches Umzugsunternehmen - Erforderlicher Umzug - Abschluss des Mietvertrages nicht relevant bei der Beantragung zur Zustimmung der Umzugskosten

Nach unten

Umzugskosten - Hilfe von Verwandten - gewerbliches Umzugsunternehmen - Erforderlicher Umzug - Abschluss des Mietvertrages nicht relevant bei der Beantragung zur Zustimmung der Umzugskosten  Empty Umzugskosten - Hilfe von Verwandten - gewerbliches Umzugsunternehmen - Erforderlicher Umzug - Abschluss des Mietvertrages nicht relevant bei der Beantragung zur Zustimmung der Umzugskosten

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 04, 2014 10:03 am

Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 17.10.2014 - S 8 SO 237/14 ER

Leitsätze ( Autor)
1. Trennung vom Ehemann machen den Umzug notwendig. Ein Verbleib in der gemeinsamen Ehewohnung kommt nicht in Betracht.

2. Krankheitsbedingt waren hier die Kosten für ein gewerbliches Umzugsunternehmen zu übernehmen. Wird der Umzug gewerblich organisiert, ist ein Kostenvoranschlag der Umzugsfirma einzureichen.

3. Familienangehörige und Freunde sind grundsätzlich nicht verpflichtet, für einen Leistungsberechtigten einen Umzug durchzuführen.

4. Dass der Antrag nicht vor Abschluss des Mietvertrages gestellt wurde, ist unerheblich, da nicht der Abschluss des Mietvertrages, sondern der Abschluss des Vertrages mit dem Umzugsunternehmen erst die maßgebliche zustimmungspflichtige vertragliche Verpflichtung darstellt.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173219&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1740/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Jobcenter muss für eine Hartz IV-Empfängerin die Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug übernehmen - Behörde darf bei einem Umzug nicht abstrakt auf die Hilfe von Freunden und Bekannten verweisen
» Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II ist nur für Fälle relevant , in denen der Umzug noch nicht vollzogen worden ist Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 08.03.2012, - L 19 AS 2025/11 B -
» Jobcenter muss bei notwendigem Umzug eine Zusicherung nach § 22 Abs. 6 SGB II für die Umzugskosten und die Mietkaution erteilen , denn diese ist mit einer - nicht beantragten - Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht identisch
» Italienischer Staatsangehöriger hat Anspruch auf SGB II- Leistungen - Versagungsentscheidung nach § 66 SGB I - Die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II ist nur für Fälle relevant, in denen der Umzug noch nicht vollzogen worden ist.
» Das Wohnrecht eines Verwandten in einer nicht selbst genutzten Immobilie schließt die Verwertbarkeit grundsätzlich nicht aus. Es ist im Einzelfall darzulegen, dass eine Verwertung durch Vermietung, Verpachtung oder Beleihung nicht möglich ist.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten