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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Weitergewährung eines Gründungszuschusses nach Ablauf der ersten Förderphase. SGB III Arbeitsförderungsgesetz

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Zur Weitergewährung eines Gründungszuschusses nach Ablauf der ersten Förderphase.   SGB III Arbeitsförderungsgesetz Empty Zur Weitergewährung eines Gründungszuschusses nach Ablauf der ersten Förderphase. SGB III Arbeitsförderungsgesetz

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 27, 2014 12:11 pm

Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 09.10.2014 - S 5 AL 209/12



Leitsatz ( Autor)
Es liegt ein Ermessenfehler vor, wenn die Bundesagentur die Weitergewährung des Gründungszuschusses für die zweite Phase starr von dem durchschnittlichen Unternehmensgewinn abhängig macht, der in der ersten Gründungsphase erzielt worden ist.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173049&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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