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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Mietschuldenübernahme bei anerkannten Räumungsanspruch

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Keine Mietschuldenübernahme bei anerkannten Räumungsanspruch  Empty Keine Mietschuldenübernahme bei anerkannten Räumungsanspruch

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 27, 2014 10:34 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2014 - L 20 AS 1961/14 B ER - rechtskräftig



Leitsätze ( Autor)
Keine Übernahme von Mietschulden, denn die Räumung kann nicht mehr abgewendet werden, weil der Hilfebedürftige den mit der Klage seitens seiner Vermieterin verfolgten Räumungsanspruch anerkannt hat und mit Anerkenntnisurteil vom selben Tag verpflichtet worden ist, die von ihm derzeit bewohnte Wohnung geräumt an die Vermieterin herauszugeben. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173128&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: zu einem ähnlich gelagertem Fall LSG NRW, Beschluss vom 02.10.2013 - L 2 AS 1690/13 B - rechtskräftig - Ausschluss der Übernahme von Mietschulden bei unmittelbar bevorstehender Räumung der Wohnung

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1737/

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