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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Auch Alleinstehende haben Anspruch auf eine Waschmaschine

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 Auch Alleinstehende haben Anspruch auf eine Waschmaschine  Empty Auch Alleinstehende haben Anspruch auf eine Waschmaschine

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 20, 2014 11:33 am

SG Dresden, Beschluss vom 10.10. 2014 - S 20 AS 5639/14 ER (rechtskräftig)



Leitsatz (Autor)
Der Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung umfasst auch im Ein-Personen-Haushalt eine Waschmaschine. Auf die Nutzung eines Waschsalons muss sich der Antragsteller nicht verweisen lassen. Denn die dabei entstehenden Mehrkosten sind von der Regelleistung von 391 Euro nicht umfasst.
 
Pressemitteilung des SG Dresden vom 17.10.2014: http://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/893.php
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/

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