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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslosengeld II, dezentrale Erzeugung von Warmwasser, Mehrbedarf, Strom, Warmwasser

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Arbeitslosengeld II, dezentrale Erzeugung von Warmwasser, Mehrbedarf, Strom, Warmwasser  Empty Arbeitslosengeld II, dezentrale Erzeugung von Warmwasser, Mehrbedarf, Strom, Warmwasser

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 20, 2014 9:42 am

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.09.2014 - L 11 AS 293/13



Leitsätze (Juris)
1. Der in § 21 Abs 7 SGB II vorgesehene Mehrbedarf für die Kosten der dezentralen Erzeugung von Warmwasser erscheint nicht verfassungswidrig.

2. Ein im Einzelfall bestehender abweichender Bedarf iSv § 21 Abs 7 Satz 2 2.HS SGB II ist nicht allein deshalb gegeben, weil die dezentrale Erzeugung von Warmwasser mittels eines Durchlaufspeichergeräts erfolgt.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173057&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Anmerkung: Vgl. dazu auch LSG NRW, Urteil vom 30.01.2014 - L 6 AS 1667/12 - Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs für die dezentrale Warmwasserbereitung; Anforderungen an den Nachweis des tatsächlichen Aufwands.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/

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