Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Konkrete Unterkunftsalternative nach § 22 SGB II
Seite 1 von 1
Konkrete Unterkunftsalternative nach § 22 SGB II
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.03.2014 - L 3 AS 343/10 ZVW
Leitsätze (Juris)
Bei der im Rahmen von § 22 SGB II vorzunehmenden Prüfung, ob eine konkrete Unterkunftsalternative für eine abstrakt angemessene Wohnung bestanden hat, ist mit Blick auf Art. 6 Grundgesetz auf die konkreten Verhältnisse der zusammenlebenden Familie abzustellen, auch wenn nicht alle Mitglieder zur Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II gehören.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172683&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. : Urteile des LSG zu den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II in Zweibrücken, ein Beitrag von Küttner Rechtsanwälte: http://www.kanzlei-kuettner.de/index.php/urteil-des-lsg-zu-den-kosten-der-unterkunft-nach-dem-sgb-ii-in-zweibrucken/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Bei der im Rahmen von § 22 SGB II vorzunehmenden Prüfung, ob eine konkrete Unterkunftsalternative für eine abstrakt angemessene Wohnung bestanden hat, ist mit Blick auf Art. 6 Grundgesetz auf die konkreten Verhältnisse der zusammenlebenden Familie abzustellen, auch wenn nicht alle Mitglieder zur Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II gehören.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172683&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. : Urteile des LSG zu den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II in Zweibrücken, ein Beitrag von Küttner Rechtsanwälte: http://www.kanzlei-kuettner.de/index.php/urteil-des-lsg-zu-den-kosten-der-unterkunft-nach-dem-sgb-ii-in-zweibrucken/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/
Willi S
Ähnliche Themen
» Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Umstände einer amtsärztlichen Untersuchung fehlt es an einer statthaften Klageart. Auch eine Feststellungsklage nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG ist nicht statthaft, weil es nicht um konkrete Rechte geht, die in
» Kein Anspruch auf Zusicherung zur Übernahme der Umzugs und Unterkunftskosten, wenn eine konkrete Wohnung vorhanden ist
» Lässt die Eingliederungsvereinbarung bzw. der zu ersetzende Eingliederungsverwaltungsakt die konkrete Form der Bewerbungen nicht offen, sondern fordert ausdrücklich auch schriftliche - und somit kostenrelevante - Bewerbungsbemühungen, ist in der
» 21 Satz 1 SGB XII schreibt ausdrücklich vor, dass Personen, die – wie die Antragsteller – nach dem SGB II als Erwerbsfähige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, keine Leistungen für die Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten.
» Grundsätzlich gehört die Antragstellerin auch als syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltsrecht nach § 23 Abs. 1 AufenthG von mehr als sechs Monaten zu dem Kreis der Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 SGB II, weil sie nach ihrem
» Kein Anspruch auf Zusicherung zur Übernahme der Umzugs und Unterkunftskosten, wenn eine konkrete Wohnung vorhanden ist
» Lässt die Eingliederungsvereinbarung bzw. der zu ersetzende Eingliederungsverwaltungsakt die konkrete Form der Bewerbungen nicht offen, sondern fordert ausdrücklich auch schriftliche - und somit kostenrelevante - Bewerbungsbemühungen, ist in der
» 21 Satz 1 SGB XII schreibt ausdrücklich vor, dass Personen, die – wie die Antragsteller – nach dem SGB II als Erwerbsfähige dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, keine Leistungen für die Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten.
» Grundsätzlich gehört die Antragstellerin auch als syrische Staatsangehörige mit einem Aufenthaltsrecht nach § 23 Abs. 1 AufenthG von mehr als sechs Monaten zu dem Kreis der Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 SGB II, weil sie nach ihrem
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema